Vorlage - SGM/2015/504  

Betreff: Pflichtenbelehrung; hier: Stv. Elternvertreter im Schulausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
08.12.2015 
24. Sitzung des Samtgemeinderates zurückgestellt     
10.03.2016 
25. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_73_40_43  
Rechtsgrundlage § 110 NSchG  

Sachverhalt:

 

Anmerkung:       Frau Marianne Voß ist zum 22.07.2015 als stv. Elternvertreterin aus dem

                          Schulausschuss ausgeschieden.

 

Gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) muss dem Schulausschuss mindestens ein Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören. Um diese Voraussetzung zu gewährleisten hat der Gemeindeelternrat eine/n Elternvertreter/in und eine/n stv. Elternvertreter/in zu berufen. Der Vorschlag wurde durch den Gemeindeelternrat festgelegt.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglied des Schulausschusses

 

                Stv. Elternvertreter                       Timo Tolksdorf

 

wird gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die Belehrungen sind vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstrecken sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_73_40_43 (309 KB)      
Anlage 2 2 Rechtsgrundlage § 110 NSchG (202 KB)      
Nach oben springen