Vorlage - LEI/2016/212  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Anlage "Rigaer Straße" in Leiferde
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/30 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
07.03.2016 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Abrechnungsgebiet Rigaer Straße  

Beschlussvorschlag:

 

 

Für das Abrechnungsgebiet „Rigaer Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

      Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Rigaer Straße“ ausgebaut wurden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.

 

Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

      Schmutzwasserbeseitigung

      Niederschlagsentwässerung der Grundstücke

      Straßenentwässerung

 

Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße in Teillängen mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 27.05.2014 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von 16.500,00 € genannt.

 

Nach Eingang der Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn am 16.10.2015 ergibt sich nunmehr ein abschließender gemeindlicher Anteil in Höhe von 13.979,89 €.

 

Bei der Anlage „Rigaer Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende Kostenverteilung:

 

Gemeinde          25 v. H.                                                                                       3.494,97 €

Anlieger             75 v. H.                                                                                     10.484,92 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der vorgelegten Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn ergeben sich Einzahlungen der Anlieger in Höhe von 10.484,92 €.

 

Die für den Straßenentwässerungsanteil entstandenen Aufwendungen werden dem Wasserverband Gifhorn als Investitionskostenzuschuss erstattet. Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlagen nach einer Inliner-Sanierung beträgt 30 Jahre. Die auf den Investitionskostenzuschuss festgesetzten Straßenbaubeiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (349,50 €/Jahr, Berechnung: 10.484,92 € : 30 Jahre).

 

 


Anlage/n:

Lageplan Abrechnungsgebiet „Rigaer Straße“ Leiferde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Abrechnungsgebiet Rigaer Straße (434 KB)      
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