Vorlage - LEI/2016/212
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Rigaer Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung
Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Rigaer Straße“ ausgebaut wurden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.
Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.
Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:
Schmutzwasserbeseitigung
Niederschlagsentwässerung der Grundstücke
Straßenentwässerung
Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße in Teillängen mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.
Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 27.05.2014 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von 16.500,00 € genannt.
Nach Eingang der Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn am 16.10.2015 ergibt sich nunmehr ein abschließender gemeindlicher Anteil in Höhe von 13.979,89 €.
Bei der Anlage „Rigaer Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende Kostenverteilung:
Gemeinde 25 v. H. 3.494,97 €
Anlieger 75 v. H. 10.484,92 €
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der vorgelegten Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn ergeben sich Einzahlungen der Anlieger in Höhe von 10.484,92 €.
Die für den Straßenentwässerungsanteil entstandenen Aufwendungen werden dem Wasserverband Gifhorn als Investitionskostenzuschuss erstattet. Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlagen nach einer Inliner-Sanierung beträgt 30 Jahre. Die auf den Investitionskostenzuschuss festgesetzten Straßenbaubeiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (349,50 €/Jahr, Berechnung: 10.484,92 € : 30 Jahre).
Anlage/n:
Lageplan Abrechnungsgebiet „Rigaer Straße“ Leiferde
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Abrechnungsgebiet Rigaer Straße (434 KB) |