Vorlage - MEI/2016/319  

Betreff: Einrichtung von zwei Bushaltestellen in der Gifhorner Straße / Bereich Rossmann in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
02.03.2016 
15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2016 
26. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Auf Höhe des Drogeriemarktes „Rossmann“ wird auf der Nord- und Südseite eine Bushaltestelle hergestellt. Der erforderliche Antrag ist an die Verkehrsbehörde des Landkreises Gifhorn zu richten.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Erweiterung der Wohnbebauung in der Ortslage Meinersen Richtung Osten, ist eine weitere Bushaltestelle zwingend notwendig geworden. Der Abstand zwischen den Haltestellen „Apotheke an der Oker“ und „Uhlenkamp“ beträgt ca. 650 m. Eine mögliche neue Haltestelle im Bereich des Drogeriemarktes „Rossmann“ würde in einem Abstand von ca. 690 m zu der Haltestelle „Uhlenkamp“ errichtet werden können.

Vorgespräche mit der VLG sind bereits geführt worden. Die VLG befürwortet die Einrichtung dieser neuen Bushaltestellen. Ein entsprechender Antrag  wäre dann an die Verkehrsbehörde des Landkreises Gifhorn zu richten.

In diesem Jahr würden die Haltestellen, je eine auf der Nord- und Südseite der Gifhorner Straße, eingerichtet werden. Eine Befestigung der Oberfläche wird in Betonrechteckpflaster ausgeführt.

 

In einem zweiten Schritt wird ein Antrag auf Förderung zur barrierefreien Umgestaltung dieser und weiterer Bushaltstellen in einem Sammelantrag an die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 10.000 €. Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von 400,00 € vorzusehen.

 


Anlage/n:

keine

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