Vorlage - SGM/2016/523  

Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
10.03.2016 
25. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Für die Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen nach der Heranziehungssatzung des Landkreises Gifhorn werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 EUR über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Nach der Heranziehungssatzung des Landkreises Gifhorn ist die Samtgemeinde Meinersen für die Zurverfügungstellung bzw. Beschaffung von Wohnraum für die ihm zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurden bereits Mittel in Höhe von 200.000 EUR für den Ankauf eines Hauses im Haushalt 2016 zur Verfügung gestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen wurde noch von einer Zuweisungsquote von 170 Personen für die Samtgemeinde Meinersen ausgegangen. Es bestand die, wenn auch geringe Chance, diesen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt durch Anmietungen bzw. Hausankauf sicherzustellen. Ebenfalls ist man durch die Regelungen des Asylpaketes I sowie die Planungen zum Asylpaketes II sowie der Einrichtung der Aufnahmeeinrichtung in Ehra-Lessien auch davon ausgegangen, dass diese Zuweisungszahl evtl. nicht mehr steigen wird bzw. sich nach unten relativieren könnte.

 

Die Zuweisungsquote hat sich in der Folge auf 300 Personen erhöht. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Zahl verringern wird.

 

Unter Berücksichtigung des bereits angemieteten Wohnraumes, der eigenen Liegenschaften (alte Kita Hillerse, Jägerstraße 3 in Meinersen) und der bereits weiteren zugesagten Mietwohnungen können, wenn auch nur langfristig ca. 100 Personen untergebracht werden.

 

Wie aus der Presse zu entnehmen war, plant der Landkreis insbesondere auch die Unterbringung von Flüchtlingen in eigenen Liegenschaften (u.a. kreiseigenen Turnhallen). Es ist nicht von einer Abnahme der Flüchtlingszahlen auszugehen. Bei Nichtsicherstellung von Wohnraum werden die Kommunen gezwungen sein, kommunale Einrichtungen (z.B. Turnhallen) für die Unterbringung in Anspruch zu nehmen. Dies kann jedoch nur eine kurzfristige Lösung sein.

 

Die Samtgemeinde muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, schnellstmöglich Wohnraum zu schaffen. Insbesondere ist eine Unterbringung in noch zu errichtenden Mobilunterkünften (Wohncontainer etc.) zu planen. Hierfür stehen teilweise samtgemeindeeigene oder gemeindeeigene Flächen zur Verfügung. Ggf. sind geeignete Flächen zu erwerben.

Im Rahmen entsprechender Planungen ist zu versuchen, alle Gemeinden gleichsam mit entsprechenden Unterkünften auszustatten.

 

Da insbesondere bei der Erstellung von Gemeinschaftsunterkünften (Unterkünfte mit Gemeinschaftssanitärräumen und -küchen) eine Betreibergesellschaft den Betrieb dieser Einrichtung überwachen muss, ist auch eine Erweiterung des vorhandenen Flüchtlingswohnheimes in Meinersen mit in die Planungen aufzunehmen.

 

Um hier flexibel handeln zu können, sind überplanmäßig Mittel erforderlich, da wie bereits oben ausgeführt, die im Haushalt 2016 für den Ankauf eines Hauses in Höhe von 200.000 EUR vorhandenen Mittel bereits für den Ankauf des Objektes Jägerstraße in Meinersen in Anspruch genommen wurden.

 

Ausgehend von Unterbringungsnotwendigkeiten für 200 Personen unter Zugrundelegung der bereits in Planung befindlichen Anmietungen sind weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, um entsprechende Planungen einzuleiten und die erforderlichen Beschaffungsbeschlüsse vorbereiten zu können.

 

Derzeit werden verschiedene Angebote für Wohnanlagen in verschiedentlichen Ausführungen eingeholt.

 

Es zeichnet sich ab, dass für eine Unterbringung von 200 Personen (Familien, Einzelpersonen) davon auszugehen ist, dass hierfür mit einem Mittelbedarf von mindestens 1.000.000 EUR zu rechnen ist.

 

Mit dem Landkreis Gifhorn wird zurzeit geklärt, wie hoch eine entsprechende Nutzungsentschädigung des Landkreises ausfällt, wenn insbesondere von der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften (hier ist eine Betreibergesellschaft vor Ort notwendig) gesprochen wird. Bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in der Form von abgeschlossenen Wohnungen ohne Gemeinschaftseinrichtung können die vorgegebenen Mietpreise (ca. 7 EUR/qm) zugrunde gelegt werden. Eine Aussage des Landkreises liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erwartet.

 

Um hier seitens der Samtgemeinde flexibel handeln zu können, sind die Mittel in der entsprechenden Höhe zur Verfügung zu stellen. Zu klären ist auch noch, ob entsprechende Wohnanlagen gekauft oder angemietet werden. Dies ist im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Berechnung noch zu prüfen und insbesondere von der Aussage des Landkreises zu der Nutzungsentschädigung für Gemeinschaftsanlagen abhängig.

 

Weiterhin wird verwaltungsseitig versucht auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehende Häuser (mindestens 2-Familen-Häuser mit abgeschlossenen Wohnungen) käuflich zu erwerben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein Ankauf von entsprechenden Wohnanlagen bzw. den evtl. erforderlichen Ankauf von Grundstücken belasten den Finanzhaushalt in entsprechender Höhe.

 

Der Ergebnishaushalt wird gleichzeitig mit den erforderlichen Abschreibungswerten belastet.


 


Anlage/n:

Keine

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