Vorlage - SGM/2016/528  

Betreff: Pflichtenbelehrung eines Bürgervertreters;
hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
10.03.2016 
25. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43  

Sachverhalt:

 

Bis 08.05.2014 war als Carsten Schaffhauser beratendes Mitglied im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss benannt. Herr Andreas Perlebach wird als neues beratendes Mitglied benannt.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

Andreas Perlebach

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Bürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43 (257 KB)      
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