Vorlage - SGM/2016/533  

Betreff: Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG);
hier: Errichtung von 11 Windenergieanlagen ("Windpark Seershausen")
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:65-30-00
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
02.05.2016 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Kurzbeschreibung des Projektes  
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen verfasst folgende Stellungnahme an den Landkreis Gifhorn zur Errichtung eines Windparks in Seershausen und orientiert sich grundsätzlich an dem Beschluss der Gemeinde Meinersen:

 

„Die Beantragung des Vorhabens durch den Investor erscheint zum jetzigen Zeitpunkt sehr verfrüht, da sich der Zweckverband Großraum Braunschweig als regionalraumplanende Behörde noch im Verfahren zur Windenergiestandortausweisung befindet. Zu erwarten sind dort auch Veränderungen in der Gebietskulisse gegenüber der ersten Offenlegung im Verfahren. Insofern irritiert die frühzeitige Einleitung eines Immissionsschutzverfahrens zum Vorhaben.

 

In der Samtgemeinde übernimmt der Gemeindeteil Meinersen die Funktion des Grundzentrums, insofern ist eine Daseinsvorsorge über den Bedarf der Eigenentwicklung hinaus zu gewährleisten.

 

Der Gemeindeteil Seershausen befindet sich westlich der Oker, die mit ihren Uferbereichen als Natura 2000-Gebiet, als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und für Natur und Landschaft festgelegt ist. Sie schließt die Siedlungsentwicklung des Gemeindeteils in Richtung Osten aus. Im Süden der Ortslage ist die Siedlungsentwicklung am Wald ebenfalls an ihre Grenzen gestoßen, durch die Errichtung einer Biogasanlage im Norden von Seershausen kommen für eine zukünftige bauliche Entwicklung nur Flächen im Westen in Frage. Unterstützt wird die oben aufgeführte Argumentation durch das vorliegende Entwicklungskonzept der Gemeinde Meinersen, das bislang gänzlich unberücksichtigt ist. Im Hinblick auf die Daseinsvorsorge wird unbedingt Wert darauf gelegt, die Siedlungsentwicklung für Wohnen, Arbeitsplätze und Infrastruktur, auch in Zukunft auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes fortschreiben zu können.

 

Auch wird im vorliegenden Entwurf der von der Gemeinde Meinersen geforderte Abstand von 1.000 m zum Entwicklungskonzept nicht eingehalten

 

Der Modellflugplatz findet in den Planungen keine Berücksichtigung. Die Abstandsradien zum „Gut Hardesse“ und den Gemeindeteil Warmse erscheinen grenzwertig.

 

Der Zweckverband Großraum Braunschweig hat sich für sein Regionales Raumordnungsprogramm als Mindestabstand für Windparks untereinander 5 km auferlegt. Dieser Abstand ist auch zu den Windparks der benachbarten Gebietseinheiten einzuhalten. Im Norden von Uetze besteht im Regionalen Raumordnungsprogramm bereits ein Vorranggebiet für Windenergienutzung zu dem mit der beantragten Planung der Abstand unterschritten würde. Die Planung ist insofern nicht auf die Planungen der benachbarten Gebietseinheiten abgestimmt.

 

Zudem ist den Antragsunterlagen kein schlüssiges Konzept für eine unabhängige Löschwasserversorgung bzw. ein Brandschutzkonzept zu entnehmen. Insoweit fehlt der Nachweis im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung.

 

In naher Entfernung zu den beantragten Anlagen befindet sich das Schulzentrum der Samtgemeinde Meinersen und das Waldbad, ohne dass Entwicklungsmöglichkeiten für diese wichtigen Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt wären. Die Samtgemeinde Meinersen hat mit dem Schulzentrum nicht nur für den Bedarf der Gemeinde sondern für alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Meinersen eine Entwicklungsvorsorge zu treffen, die durch die Planung von Windenergieanlagen zu Gunsten eines Investors nicht beeinträchtigt werden darf.

 

Ferner ist den Antragsunterlagen zu entnehmen, dass die Umweltauswirkungen über den Grenzbereich hinausgehen bzw. grenzwertig sind.

 

Hinsichtlich des zu erwartenden Schalls werden laut Geräuschimmissionsgutachten die Richtwerte an allen Immissionspunkten zwar tagsüber eingehalten, allerdings nachts der Immissionsrichtwert an vereinzelten Immissionsorten überschritten, was zur Folge hat, dass einige WEA nachts im leistungsreduzierten Modus betrieben werden müssten. Aus diesem Grunde rege ich daher an, dass die Windenergieanlagen so geplant werden, dass bezüglich der Immissionsrichtwerte gegenüber der Bevölkerung keine Irritationen entstehen.

 

Darüber hinaus werden die Richtwerte der maximal möglichen Schattenwurfdauer an den meisten Immissionspunkten nicht eingehalten und sollen wiederum mit einer entsprechenden Regeltechnik versehen werden, um den Schattenwurf auf das maximale höchstzulässige Maß zu reduzieren. Auch hier bitte ich Sorge dafür zu tragen, dass die Wohnbebauungen/Ortslagen nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus beeinträchtigt werden.

 

Aufgrund der obengenannten Argumentation wird das Einvernehmen der Samtgemeinde Meinersen nicht erteilt.“

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn hat die Samtgemeinde Meinersen an dem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); hier: Errichtung Windpark Seershausen, beteiligt. Die BayWa r.e. Wind GmbH hat die Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Errichtung des Windparks Seershausen mit 11 Windenergieanlagen“ beim Landkreis Gifhorn beantragt. Als betroffene Gebietskörperschaft hat nunmehr die Samtgemeinde Meinersen die Möglichkeit, das Vorhaben zu prüfen und mit einer entsprechenden Stellungnahme bis zum 31.05.2016 zu versehen.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Kurzbeschreibung des Projektes

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzbeschreibung des Projektes (1086 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan (304 KB)      
Nach oben springen