Vorlage - SGM/2016/537
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Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Meinersen fördert entsprechend der anliegenden Richtlinie des Landkreises Gifhorn zur „Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ sowie der Bepunktungs- und Scoring-Kriterien kleine und mittelständische Unternehmen. Die Richtlinie der Samtgemeinde Meinersen vom 19.03.2002 wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Diese Beschlussfassung ist erforderlich, da sich die Europäische Union aus der Co-Finanzierung der Fördergelder zurückgezogen hat (zu hohe Steuereinnahmekraft). In der Vergangenheit betrug die max. Fördersumme 100.000 € je Einzelfall. Diese teilten sich die EU (50 %), der Landkreis Gifhorn (25 %) und die Samtgemeinde Meinersen (25 %). Nunmehr beläuft sich der max. Förderbetrag auf 50.000 €, der hälftig, vom Landkreis Gifhorn und der Samtgemeinde Meinersen zu tragen ist.
Die fachliche Prüfung erfolgt wie bisher durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn. Deren Förderung erfolgt auch weiterhin nur, wenn die Samtgemeinde Meinersen sich ebenfalls beteiligt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dieser Beschlussfassung ergeben sich finanzielle Mehrbelastungen durch den Wegfall der EU-Fördermittel. Die genauen Auswirkungen können derzeit nicht beziffert werden, da sie von der Zahl der Anträge und deren Fördersummen abhängen.
Anlage/n:
Richtlinie über die Förderung von Investitionen
Bepunktungs- und Scoringskriterien
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_KMU-Richtlinie LK GF (47 KB) | ||||
2 | Anlage_Bepunktungs- und Scoring-Kriterien (24 KB) |