Vorlage - LEI/2016/218
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Beschlussvorschlag:
a)Die Fläche hinter dem Dorfgemeinschaftshaus Leiferde wird wie in der Anlage beschrieben gestaltet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag (ZILE) zu stellen.
b)Der Skaterplatz wird durch den Investor nördlich der Fläche des zu beschließenden Nutzungskonzeptes und südlich des Kampweges versetzt.
Sachverhalt:
a)Nutzungskonzept
Die Fläche hinter dem Dorfgemeinschaftshaus soll eine neue Verwendung finden.
Hierzu wurden Mittel in die Haushalte 2015 in Höhe von 15.000,00 € (Haushaltsrest wurde in das Jahr 2016 übertragen) und 2016 aufgenommen. Es ist als Besonderheit festzuhalten, dass der Eigenanteil der Gemeinde (Ausgaben abzüglich Fördermittel) lediglich 30.000,00 € betragen darf. Derzeit wird von einer Förderfähigkeit von 53 % der Bruttokosten ausgegangen (43 % Grundförderung zzgl. 10 %punkte aus geringer Steuerkraft).
Diese Förderfähigkeit beruht auf Einstufung als ländlicher Tourismus. Sofern sich hier Änderungen ergeben, kann dies zu einer veränderten Förderung führen.
Rückgerechnet bedeutet dies, dass für die Maßnahme höchstens 63.800,00 € ausgegeben werden dürfen, da diese zu einer Förderung von 33.800,00 € führen.
Der Vorlage beigefügt sind Pläne des beauftragten Büros mit einer entsprechenden Kostenaufstellung sowie die Honorar-Angebote.
Diese Anlagen zu Grunde gelegt entstünden Auszahlungen in Höhe von 77.104,16 € (56.923,65 € Maßnahme + 5.035,32 € HOAI-Phasen 1 und 2 + 15.145,19 € HOAI-Phasen 3 bis 8).
Eine volle Förderfähigkeit unterstellt, würde dies zu Einzahlungen von 40.865,20 € führen. Der Eigenanteil beträgt somit 36.238,96 €. Damit würde der beschlossene Eigenanteil überschritten. Dabei ist anzumerken, dass hier noch keine Mehrkosten enthalten sind, die sich oft erst bei Durchführung einer Maßnahme heraus stellen.
b)Verlegung Skaterplatz
Aufgrund der Errichtung des neuen Supermarktes muss der Skaterplatz verlegt werden,
da dies maßnahmenbedingt ist, trägt der Investor die Kosten. Der Standort selbst und auch die Versetzung an sich wurden bisher nicht beschlossen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auswirkungen hängen von der Höhe der Auszahlungen und Einzahlungen ab, die für diese Maßnahme anfallen. Damit korrespondieren auch die Aufwendungen für Abschreibung und die Sonderpostenauflösungserträge.
Anlage/n:
Pläne
Kostenaufstellung
Honorar-Angebot
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Pläne (552 KB) |
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