Vorlage - SGM/2011/042  

Betreff: Vereinheitlichung der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in den Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn für Fahrten und Lager
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 51 12 03 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Neue und vereinheitlichte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fahrten und Lager im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit  

Beschlussvorschlag:

 

Eine landkreisweit einheitliche Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Verbänden wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

Mit der Dezentralisierung der Jugendarbeit im Jahr 1994 wurde die Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden (Fahrten- und Lagerzuschuss) auf die einzelnen zehn Gebietseinheiten des Landkreises übertragen. Dies hatte eine individuelle Gestaltung der Richtlinien in den Gebietseinheiten zur Folge und führte dazu, dass die einzelnen Richtlinien sich aktuell in den Antragsfristen, der Förderhöhe, der Wertung von An- und Abreisetagen und der zu fördernden Fahrtstrecke und Fahrtdauer unterscheiden. Aufgrund dieser verschiedenen Richtlinien müssen überörtliche Vereine alle unterschiedlichen Förderrichtlinien und die damit verbundenen Formulare berücksichtigen. Die Leiter der Maßnahmen, die häufig ehrenamtlich tätig sind, haben dadurch einen erheblichen Arbeitsaufwand.

 

Nunmehr haben die Bürgermeister der einzelnen Gebietseinheiten in ihren HVB-Sitzungen sich zum Ziel gesetzt, eine einheitliche Richtlinie für die Förderung von Fahrten und Lager zu erarbeiten. Mit dieser einheitlichen Richtlinie können sich die Vereine und Verbände für alle ihre Angebote an einer Richtlinie orientieren und aufgrund dieser, finanziell sicherer und vereinfachter planen.

 

Der vereinheitlichten Richtlinie wurde bereits in der Gemeinde Sassenburg, der Samtgemeinde Papenteich und der Samtgemeinde Brome zugestimmt, diese ist der Vorlage beigefügt.


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Samtgemeinde Meinersen zahlt nach aktueller Richtlinie bereits Fördergelder in Höhe von 5,00 €/Tag/Teilnehmer, dieses entspricht dem Tagessatz der einheitlichen Richtlinie.

 


Anlage/n:

 

  • Vereinheitlichte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fahrten und Lager im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Neue und vereinheitlichte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fahrten und Lager im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit (128 KB)      
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