Vorlage - MEI/2016/329  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel zur Ausweisung von Sondergebieten "Windenergieanlagen" und Ausschlussvorbehalt
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 20 10
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Gesamtübersichtskarte  
Übersichtskarte Fläche 7_2  
Übersichtskarte Fläche 8_1  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel:

 

Mit ihrer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes konkretisiert die Samtgemeinde Flotwedel die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in ihrem Samtgemeindegebiet und macht für die übrigen Flächen den Ausschlussvorbehalt geltend.

Die dem Gebiet der Gemeinde Meinersen nächstgelegenen Sondergebiete für Windenergieanlagen – Flächen 8-1 und 7-2 - befinden sich in einer Entfernung von 1.000 m westlich von Böckelse und in einer Entfernung von 2.000 m von Warmse und Höfen.

 

Der Standort 7-2 westlich von Böckelse ist im Entwurf des RROP für den Landkreis Celle nicht vorgesehen und wird insofern abgelehnt.

 

Da für Böckelse eine Siedlungsentwicklung auf Grund der landwirtschaftlichen Struktur lediglich nach Westen möglich ist, ist dort ein Entwicklungsbereich von 100 m zusätzlich im Entwicklungskonzept der Gemeinde Meinersen vorgesehen. Sofern die Samtgemeinde Flotwedel nicht gänzlich auf diese Fläche verzichtet, hat das Sondergebiet 7-2 zu dieser Siedlungsentwicklungsfläche zumindest einen Abstand von 1.000 m zu wahren und ist entsprechend zu reduzieren.

 

Das Sondergebiet 8-1 zwischen Höfen und Bröckel befindet sich in einem Abstand von 4.500 m zu dem geplanten Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Seershausen 01. Die Regionalen Raumordnungsprogramme sind untereinander und aufeinander abzustimmen. Nach dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Zweckverbandes Großraum Braunschweig haben Windparks untereinander einen Mindestabstand von 5.000 m einzuhalten. Das Sondergebiet 8-1 hält zu dem Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Seershausen 01 also einen zu geringen Abstand ein.

 

Das Sondergebiet 8-1 ist so zu reduzieren, dass ein Mindestabstand zu dem Vorranggebiet Gifhorn Seershausen 01 von 5.000 m sicher eingehalten ist.

 

 

 

 

 

Es wird begrüßt, dass die Samtgemeinde Flotwedel nicht beabsichtigt, alle im Entwurf des RROP für den Landkreis Celle vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie in Anspruch zu nehmen, sondern vielmehr fundiert an Hand sogenannter weicher Kriterien die Konzentrationsflächen für Windenergienutzung im Gebiet der Samtgemeinde Flotwedel begründet und als Sondergebiete "Windenergieanlagen" darstellt. Darüber hinaus macht sie den Ausschlussvorbehalt für Ihr Gebiet geltend.

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Flotwedel hat die Samtgemeinde Meinersen mit Schreiben vom 10.03.2016 als von der Planung betroffene Nachbargemeinde beteiligt. Die Samtgemeinde Flotwedel grenzt an die Gemeinde Meinersen an. Für die Mitgliedsgemeinde ist im Entwurf der Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Seershausen 01 vorgesehen. Insofern ist zu prüfen, dass der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt eingehalten ist und der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung für die Gemeinde Meinersen die vorliegende Stellungnahme.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Gesamt-Übersichtskarte

Übersichtskarte Fläche 8-1

Übersichtskarte Fläche 7-2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtübersichtskarte (301 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtskarte Fläche 7_2 (263 KB)      
Anlage 3 3 Übersichtskarte Fläche 8_1 (732 KB)      
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