Vorlage - MEI/2016/330  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008,
1. Änderung, "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", 2. Offenlage
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
PotentialflächenSeershausen01  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP für den Großraum Braunschweig 2008:

 

Mit ihrer 1. Änderung zur "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP 2008 für den Großraum Braunschweig wird in der Gemeinde Meinersen Standort Gifhorn Meinersen Seershausen 01 vorgesehen.

 

Nach wie vor wird mit der Planung der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet.

 

 

Zu Gifhorn Meinersen Seershausen 01:

Das geplante Vorranggebiet Seershausen 01 hält lediglich 1.000 m Abstand zum bestehenden Ortsrand von Seershausen ein. Die Gemeinde Meinersen hat in ihrem Entwicklungskonzept die Siedlungsentwicklung für Seershausen nach Westen und Süden festgelegt und dafür eine Zone von 100 – 150 m westlich und südlich des bestehenden Ortsrandes festgelegt. Bei der Festlegung des Vorranggebietes ist das Entwicklungskonzept der Gemeinde in vollem Umfang zu berücksichtigen, zumal der ZGB dies zugesichert hat. Das Vorranggebiet Seershausen 01 ist entsprechend zu reduzieren, so dass 1.000 m Abstand zu dem künftigen Baugebiet von Seershausen wie in der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes dargelegt bzw. mindestens 100 m mehr Abstand zur Ortslage eingehalten werden.

 

Weiter hält das Vorranggebiet lediglich einen Abstand von 800 – 900 m zu der tatsächlich vorhandenen Bebauung "Fuhrenpark" in Ahnsen ein. Hier ist der Abstand auf 1.000 m zu erhöhen und das Vorranggebiet entsprechend zu reduzieren.

 

Zu Warmse ist der Abstand von 1.000 m eingehalten. Zum Gut Hardesse ist ein Abstand von 800 m gewahrt. Zum Waldbad und der Schule "Am Gajenberg" beträgt der Abstand des Vorranggebietes ca. 1.200 m. Der Abstand zur Bahnhofssiedlung beträgt 1.500 m.

 

 

 

 

Für den Vorrangstandort wird im Entwurf zum RROP die Errichtung von 7 Windenergieanlagen abgeschätzt. In dem bereits vorliegenden Antrag nach dem BImSchG für das Vorranggebiet Seershausen 01 sollen dort jedoch 11 Anlagen realisiert werden. Die Gemeinde fordert, die Anzahl der zulässigen Anlagen verbindlich zu regeln.

Nach dem Entwurf des RROP für die Region Hannover ist in einer Entfernung von 4.000 m zwischen Uetze und Bröckel das Vorranggebiet Uetze 01 vorgesehen. Im RROP für den Landkreis Celle und im Entwurf der 17. Änderung des FNP Flotwedel grenzt an dieses Vorranggebiet nördlich ein Vorranggebiet des Landkreis Celle bzw. ein Sondergebiet der Samtgemeinde Flotwedel an. Da der Zweckverband Großraum Braunschweig einen Mindestabstand zwischen zwei Windparks von 5 km bzw. 5.000 m für sein Verbandsgebiet festgelegt hat (weiches Kriterium) ist dieser Abstand auch zu den Windparks der Planungen der benachbarten Gebiete einzuhalten. Das Vorranggebiet ist entsprechend zu reduzieren ggf. ist auf das Vorranggebiet Seershausen 01 zu verzichten.

 

Allgemein:

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Es wird begrüßt, dass mit der Planung nach wie vor der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet wird.

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen ist mit Schreiben vom 18.03.2016 vom Zweckverband Großraum Braunschweig zur Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage zur 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2008 bis zum 20.05.2016 aufgefordert worden. Da die Samtgemeinde ihre Stellungnahme mit ihren Mitgliedsgemeinden abstimmt, ist eine Fristverlängerung eingeräumt worden.

 

Gegenüber der ersten Offenlage, zu der die Gemeinde Meinersen und die Samtgemeinde bereits Stellungnahmen abgegeben hatten, ist zu Gunsten des Vorrangstandortes Gifhorn Meinersen Seershausen 01 auf das geplante Vorranggebiet Gifhorn Meinersen Hillerse 01 u.a. um das Kriterium des Abstandes der Windparks untereinander von mindestens 5.000 m einzuhalten, verzichtet worden. Nach wie vor soll durch die Planung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen im Verbandsgebiet begründet werden. Der geplante Vorrangstandort Gifhorn Meinersen Seershausen 01 ist auf Grund der Stellungnahmen reduziert worden.

 

Insofern ist für die Stellungnahme nunmehr zu prüfen, ob der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt, eingehalten ist und der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m.

 

Da auch die Regionalen Raumordnungsprogramme untereinander aufeinander abzustimmen sind, bezieht sich die Prüfung hier auch auf die Abstände zu den geplanten Windenergieflächen im Entwurf der Regionalen Raumordnungsprogramme für die Region Hannover und den Landkreis Celle, die zwischenzeitlich vorliegen.

 

Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Beurteilung der Potentialflächen Gebiet: Seershausen 01

Weitere Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.zgb.de/wind herunterladbar.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PotentialflächenSeershausen01 (280 KB)      
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