Vorlage - MEI/2016/331  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle; Vorentwurf "Potentialflächen für Windenergieanlagen"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 des Landkreises Celle zu den Windenergieflächen:

 

Mit dem Vorentwurf zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 des Landkreises Celle werden Potentialflächen-Cluster für Windenergieanlagen vorgelegt, die die Planungen für das Gebiet der Gemeinde Meinersen auf Grund der Abstände betreffen.

 

Es werden keine Aussagen darüber getroffen, welcher Abstand zwischen zwei Windparks untereinander berücksichtigt werden soll (weiches Kriterium).

Für die Planungen von Windparks untereinander ist nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig ein Abstand von 5.000 m zu berücksichtigen.

 

Da die Planungen der benachbarten Regionen und mithin auch der Nachbargemeinden untereinander und aufeinander abzustimmen sind, ist der Mindestabstand der Windparks untereinander einheitlich einzuhalten, um keine Kommune gegenüber einer anderen zu benachteiligen. Im Süden der Samtgemeinde Flotwedel unmittelbar nordöstlich der Bundesstraße B 214 ist eine Fläche vorgesehen, die an den Vorrangstandort für Windenergieanlagen gemäß des Entwurfes des RROP der Region Hannover Uetze 01 anknüpft. Diese Fläche befindet sich in einer Entfernung von ca. 4.000 m zu dem geplanten Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Meinersen Seershausen 01 aus dem Entwurf der 1. Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig 2008, wo ein Mindestabstand von Windparks untereinander von 5.000 m festgelegt wird. Die Fläche ist so zu reduzieren, dass der Abstand von 5.000 m der beiden Windparks untereinander eingehalten wird.

 

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Samtgemeinde Meinersen liegt der Vorentwurf der Potentialflächen-Cluster für Windenergienutzung zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Celle vor.

 

Es werden insgesamt vier Flächen in der Samtgemeinde Flotwedel vorgesehen, von denen eine sich in einer Entfernung von nur 4.000 m zu dem geplanten Vorranggebiet Gifhorn Meinersen Seershausen 01 in der Gemeinde Meinersen befindet.

 

Insofern war zu prüfen, ob der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt, eingehalten ist und ob der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m berücksichtigt wurde. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Keine

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