Vorlage - MEI/2016/332  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 Region Hannover zum Teilaspekt "Windenergie"

Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 der Region Hannover zu den Windenergieflächen:

 

Mit dem Vorentwurf zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 für die Region Hannover sollen Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt werden, die die Planungen für das Gebiet der Gemeinde Meinersen auf Grund des Abstandes des Vorranggebietes Uetze-Nord (Uetze 01) zu dem geplanten Windpark Gifhorn Meinersen Seershausen 01 betreffen. Mit der Planung für die Region Hannover wird dort der Ausschlussvorbehalt geltend gemacht.

 

Für ihre Planung hat die Region Hannover neben den harten Kriterien, die sich einer Abwägung entziehen, als sogenannte weiche Kriterien für sich festgelegt, dass die Vorranggebiete 800 m Abstand zu den Ortslagen und 400 m zu baulichen Anlagen im Außenbereich einhalten sollen. Für Windparks untereinander ist ein Abstand von 4.000 m vorgesehen.

 

Mit dem Vorranggebiet Uetze 01 wird ein Abstand von 4.000 m zu dem geplanten Vorranggebiet Gifhorn Meinersen Seershausen 01 gewahrt. Damit wird um 1.000 m hinter den im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig vorgesehenen Abstand von 5 km zurückgeblieben. Dies wird abgelehnt.

 

Die Fläche ist so zu reduzieren, dass der Abstand von 5.000 m der beiden Windparks untereinander eingehalten wird.

 

Grundsätzlich wird es begrüßt, dass mit der Festlegung der Vorranggebiete der Ausschlussvorbehalt in der Region Hannover geltend gemacht wird, da so zur geordneten Entwicklung insbesondere auch im Hinblick auf das Landschaftsbild und die Fernwirkung der Windparks beigetragen wird.

 

Aufgrund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinde Meinersen liegt der Entwurf zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 für die Region Hannover im Rahmen der erneuten Offenlage zur Stellungnahme vor.

Es werden Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt, die in Teilbereichen größer und an einigen Stellen auch kleiner werden, als die bisher festgelegten Vorranggebiete in der Region Hannover.

 

Das Vorranggebiet Uetze 01 befindet sich westlich von Seershausen in der Nachbarschaft der Gemeinde Meinersen. Es ist zu prüfen, ob der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt, eingehalten ist und ob der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m berücksichtigt wurde. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Keine.

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