Vorlage - MEI/2016/333  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Uetze;
Aufhebung der Konzentrationswirkung für die Windenergienutzung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
12.05.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uetze:

 

Mit ihrer 19. Änderung des Flächennutzungsplanes hebt die Gemeinde Uetze den Ausschlussvorbehalt, den sie bisher mit ihrem Flächennutzungsplan geltend gemacht hat sowie die bisherige Höhenbegrenzung von 100 m auf. Dies geschieht im Vorgriff auf das geplante Regionale Raumordnungsprogramm für die Region Hannover. So soll dem Gebot zur Anpassung der Flächennutzungspläne an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 (4) BauGB entsprochen werden.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Uetze sind die geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen dem Grunde nach bereits enthalten. Nach dem Entwurf des RROP für die Region Hannover werden die Flächen jedoch teils verkleinert und teils vergrößert. Mit der Festlegung der Vorranggebiete wird im RROP der Ausschlussvorbehalt geltend gemacht.

 

Mit den Vorranggebieten in der Region Hannover wird ein Abstand von 800 m zu den Ortslagen und von 4.000m von Windparks untereinander berücksichtigt.

 

Die dem Gebiet der Gemeinde Meinersen nächstgelegene Sonderbaufläche Uetze-Nord wird gegenüber dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan im RROP zwar ausgedehnt, rückt aber nicht näher auf Seershausen zu, als dies bisher der Fall ist. Insofern ist die Planung nicht zu beanstanden, wenngleich im Gebiet des Großraums Braunschweig ein Abstand der Windparks untereinander von 5.000 m vorgesehen ist.

 

Sofern bei der Abstimmung der Regionalen Raumordnungsprogramme durch die Region Hannover und Zweckverband Großraum Braunschweig das weiche Kriterium der Abstände der Windparks untereinander auf 5.000 m festgelegt wird, ist das Repowering der Anlagen, die weniger als 5.000 m vom Windpark Gifhorn Meinersen Seershausen 01 entfernt sind, abzulehnen.

 

Durch die Planungen im Hinblick auf die Sonderbauflächen Uetze-Süd, Uetze-Schwüblingsen und Uetze-Hänigsen werden die Belange der Gemeinde Meinersen nicht berührt.

 

Der Verzicht der Gemeinde Uetze auf den Ausschlussvorbehalt und auf die Höhenbegrenzung von maximal 100 m darf aus Sicht der Gemeinde Meinersen erst und nur dann zum Tragen kommen, wenn das Regionale Raumordnungsprogramm 2015 für die Region Hannover in der Form in Kraft tritt, dass dort der Ausschlussvorbehalt und eine angemessene Höhenbegrenzung festgelegt ist. Andernfalls wäre ein "Wildwuchs" möglich, der die Belange der Gemeinde Meinersen erheblich beeinträchtigen kann. Zudem ist die Planungsgrundlage des Anpassungsgebotes gem. § 1 (4) BauGB auch nur dann gegeben, wenn das neue RROP für die Region in der im Entwurf vorliegenden Fassung in Kraft tritt. Das aktuelle RROP und der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Uetze stehen nach Auffassung der Gemeinde Meinersen miteinander in Einklang.

 

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Meinersen dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Uetze hat die Samtgemeinde Meinersen mit Schreiben vom  16.03.2016 als von der Planung betroffene Nachbargemeinde beteiligt. Die Gemeinde Uetze grenzt an die Mitgliedsgemeinde Meinersen an. Für die Mitgliedsgemeinde ist im Entwurf der Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Seershausen 01 vorgesehen. Insofern ist zu prüfen, dass der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt eingehalten ist und der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Keine

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