Vorlage - LEI/2016/219  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Leiferde zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung, "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", Entwurf, 2. Offenlage
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
30.05.2016 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Leiferde beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" RROP für den Großraum Braunschweig 2008:

 

Mit der 1. Änderung zur "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP 2008 für den Großraum Braunschweig werden in der Samtgemeinde Meinersen 2 Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt. Im Einzelnen handelt es sich um den Standort Gifhorn Meinersen Seershausen 01 westlich von Seershausen und Gifhorn Müden (Aller) 01 nördlich von Müden (Aller).

 

Gegenüber der ersten Offenlage ist der Standort Gifhorn Meinersen Hillerse 01 entfallen.

Für die Gemeinde Leiferde ist nach wie vor kein Vorranggebiet geplant. Nach wie vor wird mit der Planung der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet.

 

Wie in der ersten Offenlage ist für die Gemeinde Leiferde kein Vorranggebiet für Windenergieanlagen geplant.

 

Auf Grund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Leiferde dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Es wird davon ausgegangen, dass der Ausschlussvorbehalt nach wie vor auch in der Gemeinde Leiferde, in der kein Vorrangstandort für Windenergieanlagen festgelegt wird, greift.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen ist mit Schreiben vom 18.03.2016 vom Zweckverband Großraum Braunschweig zur Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage zur 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungs-programmes 2008 bis zum 20.05.2016 aufgefordert worden.

 

Da die Samtgemeinde ihre Stellungnahme mit ihren Mitgliedsgemeinden abstimmt, ist eine Fristverlängerung seitens des Zweckverbandes Großraum Braunschweig eingeräumt worden.

 

Wie in der ersten Offenlage, zu der die Gemeinde Leiferde und die Samtgemeinde bereits Stellungnahmen abgegeben hatten, ist für die Gemeinde nach wie vor kein Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen.

 

Nach wie vor soll durch die Planung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen im Verbandsgebiet begründet werden.

 

Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Keine.

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