Vorlage - MUE/2016/327-01  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Müden (Aller) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel zur Ausweisung von Sondergebieten "Windenergieanlagen" und Ausschlussvorbehalt
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 20 10
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
12.05.2016 
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gesamtübersichtskarte  
Übersichtskarte Fläche_9  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel:

 

Mit ihrer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes konkretisiert die Samtgemeinde Flotwedel die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in ihrem Samtgemeindegebiet und macht für die übrigen Flächen den Ausschlussvorbehalt geltend.

Das dem Gebiet der Gemeinde Müden (Aller) nächstgelegene Sondergebiet für Windenergieanlagen – Fläche 9 - befindet sich in einer Entfernung von 1.000 m westlich von Flettmar.

 

Mit dem Sondergebiet 9 werden die drei dort vorhandenen Anlagen erfasst. Dies ist aus Sicht der Gemeinde Müden (Aller) nicht vertretbar. Der Standort ist im RROP für den Landkreis Celle nicht berücksichtigt und zu dem Standort Gifhorn Müden (Aller) ist der Abstand zu gering.

 

Es wird begrüßt, dass der Standort 5 aus der vorherigen Offenlage aufgegeben wurde und dass die Samtgemeinde Flotwedel darüber hinaus nicht beabsichtigt, alle im Entwurf des RROP für den Landkreis Celle vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie in Anspruch zu nehmen, sondern vielmehr fundiert an Hand sogenannter weicher Kriterien die Konzentrationsflächen für Windenergienutzung im Gebiet der Samtgemeinde Flotwedel begründet und als Sondergebiete "Windenergieanlagen" darstellt. Darüber hinaus macht sie den Ausschlussvorbehalt für ihr Gebiet geltend.

 

Aufgrund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Müden (Aller) dringend darauf hin, dass bei der Realisierung insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Protokollnotiz:

 

Diese Punktvorlage ist das Ergebnis aus dem interfraktionellen Gespräch der Gemeinde Müden (Aller) vom 11.05.2016.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Flotwedel hat die Samtgemeinde Meinersen mit Schreiben vom  10.03.2016 als von der Planung betroffene Nachbargemeinde beteiligt. Die Samtgemeinde Flotwedel grenzt an die Gemeinde Müden (Aller) an. Für die Mitgliedsgemeinde ist im Entwurf der Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen Gifhorn Müden (Aller) 01 vorgesehen. Insofern ist zu prüfen, dass der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt eingehalten ist und der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m. Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung für die Gemeinde Müden (Aller) die vorliegende Stellungnahme.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Gesamtübersichtskarte

Übersichtsklarte Fläche 9

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtübersichtskarte (301 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtskarte Fläche_9 (331 KB)      
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