Vorlage - MUE/2016/328-01  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Müden (Aller) zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008,
1. Änderung, "Weiterentwicklung der Windenergienutzung", 2. Offenlage
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 13 02
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
12.05.2016 
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Anlagen:
PotentialflächenMüden01  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt folgende Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP für den Großraum Braunschweig 2008:

 

Mit ihrer 1. Änderung zur "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des RROP 2008 für den Großraum Braunschweig wird in der Gemeinde Müden (Aller) ein Vorrangstandort für Windenregieanlagen Gifhorn Meinersen Müden (Aller) 01 nördlich von Müden (Aller) vorgesehen.

 

Gegenüber der ersten Offenlage ist die Fläche mit Bezug auf die wirksame Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde reduziert worden. In Richtung der Samtgemeinde Flotwedel ist die Fläche etwas erweitert worden.

 

Nach wie vor wird mit der Planung der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet.

 

 

Zu Gifhorn Meinersen Müden (Aller) 01:

Das geplante Vorranggebiet Müden (Aller) 01 hält einen Abstand von 1000 m zum bestehenden Ortsrand von Müden (Aller) und zu den Wohnbauflächen gem. des wirksamen Flächennutzungsplanes (Stand 36. Änderung) ein. Zur Siedlungsentwicklungsfläche gem. des Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Müden (Aller) wird kein darüber hinausgehender Abstand gewahrt. Insofern erachtet die Gemeinde Müden (Aller) ihre Entwicklung als zu stark eingeschränkt. Der Abstand des Vorranggebietes zur Biogasanlage beträgt 500 m. Zur Bebauung am "Langenklint" ist ein Abstand von 500 m eingehalten. Zu Hahnenhorn hält der Vorrangstandort einen Abstand von 1.000 m ein.

In dieser Hinsicht sind die sogenannten weichen Kriterien eingehalten. Die Gemeinde hat ihr Entwicklungskonzept erstmals im Dezember 2006 verabschiedet und die Fortschreibung im Dezember 2013 verabschiedet. Die dort beschlossenen Entwicklungsflächen sind bei der Festlegung des Vorranggebietes berücksichtigt.

 

 

 

 

Zu den geplanten Windenergieflächen im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 für den Landkreis Celle ist zu der Fläche im Bereich Schwarzwasser westlich von Hahnenhorn lediglich ein Abstand von rund 1.000 m eingehalten, bei der Fläche östlich von Nienhof, nördlich des Bahnhofes Flettmar, beträgt der Abstand nur ca. 2.000 m und die Fläche am Hahnenmoorgraben ist direkt mit dem Vorranggebiet verknüpft, so dass hier ein gemeinsamer Windpark gesehen werden kann. Die geplanten Flächen lassen keinerlei Abstimmung der beiden Regionalen Raumordnungsprogramme untereinander erkennen. Der Abstand der Windparks untereinander von mindestens 5 km ist einzuhalten.

 

Auf den Vorrangstandort Müden (Aller) 01 ist zu verzichten. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates zur 1. Offenlage.

 

Allgemein:

Aufgrund der Erfahrung mit Wald- und Heidebränden weist die Gemeinde Müden (Aller) dringend darauf hin, dass bei der Realisierung jeglicher Windenergieanlagen insbesondere auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu achten ist.

 

Es wird begrüßt, dass mit der Planung nach wie vor der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete begründet wird.

 

 

Protokollnotiz:

 

Diese Punktvorlage ist das Ergebnis aus dem interfraktionellen Gespräch der Gemeinde Müden (Aller) vom 11.05.2016.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen ist mit Schreiben vom 18.03.2016 vom Zweckverband Großraum Braunschweig zur Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage zur 1. Änderung "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2008 bis zum 20.05.2016 aufgefordert worden.

Da die Samtgemeinde ihre Stellungnahme mit ihren Mitgliedsgemeinden abstimmt, ist eine Fristverlängerung eingeräumt worden.

Gegenüber der ersten Offenlage, zu der die Gemeinde Müden (Aller) und die Samtgemeinde bereits Stellungnahmen abgegeben hatten, ist das geplante Vorranggebiet Müden (Aller) 01 entsprechend der Flächennutzungsplanung reduziert worden.

Nach wie vor soll durch die Planung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen der Ausschlussvorbehalt für raumbedeutsame Windenergieanlagen im Verbandsgebiet begründet werden.

 

Insofern ist für die Stellungnahme nunmehr zu prüfen, ob der vorgesehene Abstand der Windparks untereinander, der im Großraum Braunschweig 5 km bzw. 5.000 m beträgt eingehalten ist und der Abstand der Windparks zu den Ortschaften von 1.000 m bzw. zu sonstigen Siedlungsbereichen von 500 m.

Da auch die Regionalen Raumordnungsprogramme untereinander aufeinander abzustimmen sind, bezieht sich die Prüfung hier auch auf die Abstände zu den geplanten Windenergieflächen im Entwurf der Regionalen Raumordnungsprogramme für die Region Hannover und den Landkreis Celle, die zwischenzeitlich vorliegen.

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Empfehlung der Verwaltung die vorliegende Stellungnahme.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Beurteilung der Potentialflächen Gebiet: Müden 01

Weitere Unterlagen sind im Internet unter der Adresse www.zgb.de/wind herunterladbar.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PotentialflächenMüden01 (267 KB)      
Nach oben springen