Vorlage - SGM/2011/044  

Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Grabarten auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:67-40-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
14.03.2011 
28. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.06.2011 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AntragNiebuhr  
AntragGross  

Beschlussvorschlag:

 

1.Auf allen Friedhöfen der Samtgemeinde Meinersen werden zukünftig Bestattungen in pflegeleichten Rasenerdgrabstätten und anonymen Erdgrabstätten zugelassen. Entsprechende Freiflächen sind dafür vorzuhalten.

 

2.Notwendige Änderungen in der Friedhofssatzung und dem Gebührentarif der Samtgemeinde Meinersen sind im Zuge der kommenden Gebührentarifanpassung vorzunehmen. Sollte ein entsprechender Bedarf an derartigen Grabarten angemeldet werden, so sind die Grabstätten gemäß § 33 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen als Ausnahme zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorlage beigefügt sind die Anträge von den ortsansässigen Bestattern Niebuhr, Meinersen, und Gross, Ohof. Diese begehren für die Friedhöfe Meinersen, Ohof und Seershausen die Ausweisung anonymer Erdgrabstätten bzw. pflegeleichter Rasenerdgrabstätten.

 

Allein auf dem Friedhof Hillerse gibt es bisher die Möglichkeit der Bestattung in einem pflegeleichten Rasenerdgrab. Von der Ausweisung anonymer Erdgrabstätten wurde aufgrund zusätzlich vorzuhaltender Flächen auf den Friedhöfen bisher Abstand genommen.

Da aber der gesellschaftliche Wandel zunehmend auch auf den Friedhöfen sichtbar wird (Zunahme von anonymen Bestattungen), kirchliche Bindungen abnehmen und die Nachfrage auf bezahlbare, vor allem pflegeleichte Bestattungsformen steigend ist, hat eine erneute Flächenprüfung auf allen Friedhöfen stattgefunden. Diese hat ergeben, dass genügend Freiflächen auf den Friedhöfen vorhanden sind, auch wenngleich kleinere Friedhöfe eine geringere Anzahl von Freiflächen aufweisen. Mit Ausnahme des Friedhofes in Hillerse ist daher angedacht, die pflegeleichten Rasenerdgrabstätten und anonymen Erdgrabstätten zusammen in einer Abteilung fortlaufend zu vergeben. Bei den Urnenbeisetzungen dieser pflegeleichten Grabarten wird dies bereits so praktiziert.

 

Aufgrund der Argumentationen und auch unter dem Aspekt der Konkurrenzfähigkeit schlägt das Fachamt vor, zukünftig Flächen für diese Grabarten auf allen samtgemeindeeigenen Friedhöfen auszuweisen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

 

2 Anträge

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragNiebuhr (102 KB)      
Anlage 2 2 AntragGross (208 KB)      
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