Vorlage - SGM/2011/046  

Betreff: Friedhofserweiterung Seershausen;
hier: Parkplatzgestaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:67-40-02 Schw.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
PlanParkplatzFHSeershausen  

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Einfriedung der Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofes 

     Seershausen wird zurückgestellt.

 

2.  Der in der Anlage dargestellten Parkplatzgestaltung des Friedhofes Seershausen

     wird zugestimmt.

 

3. Die im Finanzhaushalt unter I 011155302 für die Einfriedung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 10.000,00 € werden für die Parkplatzgestaltung verwendet. Unter der Investitionsnummer sind zusätzlich 4.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2009 wurde von der Forstinteressentenschaft Seershausen Grunderwerb für die Friedhofserweiterung des Waldfriedhofes Seershausen getätigt. Die erworbene Gesamtfläche von 2.065 m² teilt sich in 1.728 m² Friedhofserweiterungsfläche und 337 m² Parkplatzfläche.

 

Um die vorgesehene Friedhofserweiterungsfläche zukünftig als Belegungsfläche nutzen zu können, erfolgten bereits im Jahr 2008/2009 Baumrodungen, in 2010 dann Bodenauffüllungen und eine Begrünung dieser Fläche.

 

Als weitere Maßnahmen sind vorgesehen:

2011 – Investitions-Nr. I 011155302 -  10.000,00 €  - Einfriedung der Erweiterungsfläche

2012 – Investitions-Nr. I 011255302 -  25.000,00 €  - Anlegen von Wasserstellen u. ä.

 

Nach Inaugenscheinnahme der Erweiterungsfläche am 08.02.2011 wurde festgestellt, dass es sinnvoll ist, den aufgefüllten Boden noch einige Zeit ruhen bzw. sacken zu lassen und die Einfriedung zu einem späteren Zeitpunkt anzulegen.

 

Zudem wurde es als empfehlenswert erachtet, die Parkplatzgestaltung entsprechend vorzuziehen, da sich diese Fläche in einem schlechten Zustand befindet. Angedacht ist die

 

 

 

 

 

 

Befestigung und Verbreiterung der vorhandenen Parkfläche mit einer barrierefreien Zuwegung für die Nutzer des Friedhofes (Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

Eine Kostenermittlung ergab eine Gesamtinvestitionshöhe von ca. 14.000,00.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme.

 

Unter der Investitions-Nr. IO11155302 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung, zusätzlich werden 4.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Bei einer Investitionssumme von 14.000,00 € und einer Nutzungsdauer von 25 Jahren beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 560,00 €.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 – Parkplatzgestaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PlanParkplatzFHSeershausen (222 KB)      
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