Vorlage - SGM/2016/560  

Betreff: Konzeptioneller Umgang mit den Bushaltestellen an den Schulen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.09.2016 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Foto Musterhaltestelle  
Lagepläne mit Kennzeichnung der Haltepunkte  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Samtgemeinde Meinersen beteiligt sich an den / trägt die Kosten der barrierefreien

    Umgestaltung der Schulbushaltestellen der vier Mitgliedgemeinden. Es werden entspre-

    chende Haushaltsmittel für das Jahr 2017 bereitgestellt.

 

2. Für die Gemeinde Hillerse sind Mittel in Höhe von 11.000,00 € (Gesamtkosten) und für die

   Gemeinde Leiferde sind Mittel in Höhe von 9.700,00 € bereitzustellen.

 

3. Der Gemeinde Müden/Aller wird nach Abzug einer Bezuschussung (75 %) durch die

    NLVG eine Beteiligung von 25 % der Kosten gewährt.

 

4. Die Samtgemeinde wird die Bushaltestelle am Schulzentrum „Am Gajenberg“ im Jahr

    2018 zur barrierefreien Haltestelle umbauen. Hierzu sind vorab Förderanträge an die

    Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft bis zum 31.05.2017 zu stellen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Hier geht es speziell um die „Schulbushaltestellen“. Das sind die Bushaltstellen, die ausschließlich dem Schülerverkehr dienen und sich direkt an den Schulen befinden. Diese sind bedarfsgerecht und häufig auch größer (mehrere Wartehäuschen) als sonst üblich. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Haltestellen:

 

1. Hillerse, Sportweg

2. Leiferde, Zum Sportplatz,

3. Meinersen, Bambergsweg

4. Müden/Aller, Quellengrund/Dehnenweg

5. Ahnsen, Busbahnhof Am Gajenberg

 

Das Personenbeförderungsgesetz in der Fassung vom 07. August 2013 schreibt in § 8 (3) Satz 3 Folgendes vor:

 

„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

 

 

Bauliche Notwendigkeiten

 

Die Haltepunkte sind erhöht mit sogenannten „Kasseler Bordanlagen“ (ermöglichen einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg aus dem Bus) auszustatten und für die Sehbehinderten sind taktile Bodenindikatoren – sogenannte Blindenleitplatten - zu verlegen. (Anlage 1)

 

Da die Nahverkehrsbetriebe zunehmend Gelenkbusse einsetzen, beträgt die Aufstelllänge mindestens 18 m (Kasseler Bordanlage) plus jeweils 2 m Übergangsbereiche (vorne und hinten), um an die vorhandenen Gegebenheiten anzuschließen. Von diesen Regelmaßen ist – soweit es die örtlichen Verhältnisse auch zulassen - nicht abzuweichen und die Anlagen sind entsprechend zu errichten. Im Falle dieser Haltestellen – erhöhte Personenbeförderung – müssen die Bordanlagen entsprechend lang (für bis zu 3 Gelenkbusse) hergestellt werden.

 

Die reine Herstellung der Befestigung der Bushaltestelle (22,0 m bis zu ca. 60,0 m) einschließlich des taktilen Leitsystems kostet ca. 15.000,00 € bis 60.000,00 €.

 

Möglichkeiten der Förderung

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover fördert die bauliche Umgestaltung von vorhandenen Bushaltestellen. Es können sogenannte Sammelanträge für Grunderneuerungen gestellt werden, bei welchen höchstens acht Einzelmaßnahmen in einen Antrag zusammengefasst werden können. Dabei darf jede Haltestelle eine Kostenobergrenze von 35.000,00 € nicht überschreiten. Die Fördersumme beträgt derzeit 75 % der Bauausgaben incl. max. 10% für externe Planungsleistungen. Anträge, welche eine Zuwendungssumme von weniger als 25.000,00 € erreichen, werden nicht entgegen genommen (Bagatellgrenze).

 

Für den Realisierungszeitraum 2017-2021 sind Förderanträge für die Haltestellen jeweils bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu stellen. Die Anträge für die Umsetzung im Jahr 2017 wurden am 23.05.2016 eingereicht.

 

Die Neueinrichtung zusätzlicher Haltestellen wird gleichfalls von der LNVG gefördert, erfordert aber ein gesondertes Antragsverfahren und ist in den vorgenannten Sammelanträgen nicht mit zu erfassen.

 

 

Einzelheiten zu den vier Bushaltstellen

 

1.

Aus zeitlichen und verkehrssicherungstechnischen Gründen wird die Umgestaltung der Haltestelle in Hillerse mit der Erneuerung der Straße „Sportweg“ in diesem Jahr umgesetzt. Da diese Maßnahme nicht als Einzelmaßnahme gefördert wird (zu geringe Bausumme), bittet die Gemeinde Hillerse um eine Beteiligung der Samtgemeinde Meinersen in Höhe von 11.000,00 €. (Entspricht 100 % der Bauausgaben).

 

2.

Aus zeitlichen und verkehrssicherungstechnischen Gründen wurde der Neubau der Haltestelle in der Straße „Zum Sportplatz“ am alten Friedhof in Leiferde bereits umgesetzt. Die Maßnahme hat 38.500,00 € gekostet. Hätte man einen Antrag auf Förderung gestellt, wäre ein Zuschuss von ca. 28.800,00 € erfolgt. Somit bittet die Gemeinde Leiferde um eine Beteiligung der Samtgemeinde Meinersen in Höhe von 9.700,00 €. (Entspricht dem Eigenanteil bei einer Förderung).

 

3.

Die Gemeinde Meinersen hat im Jahr 2015 mit Fördermitteln eine neue Bushaltestelle vor der Grundschule am „Bambergsweg“ hergestellt. Die Gesamtbaukosten betragen 211.255,00 €. Hier entfallen auf die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 78.000,00 € für die durchgehende Fahrbahn des „Bambergsweges“. Durch die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft werden Zuwendungen in Höhe von ca. 90.000,00 € erwartet. Somit verbleibt ein Rest von 44.000,00 €. Die Gemeinde Meinersen erbittet daher von der Samtgemeinde Meinersen eine Beteiligung von 44.000,00 €. Unter der I-Nr. I041554106 stehen im Haushalt 2016 63.000,00 € zur Verfügung.

 

4.

Die zukünftig geforderte barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen an der Grundschule Müden/Aller erfolgt zu Lasten der Samtgemeinde Meinersen. Hierzu sind vorab Förderanträge an die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft zu stellen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen im Auszahlungen in Höhe 64.700,00 €,

welche in den Finanzhaushalten der Jahre 2016 bis 2021 zu veranschlagen sind.

 

Es werden Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln erwartet.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 3.000,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Foto Musterhaltestelle

Anlage 2 – Lagepläne mit Kennzeichnung der Haltepunkte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Foto Musterhaltestelle (2223 KB)      
Anlage 2 2 Lagepläne mit Kennzeichnung der Haltepunkte (1458 KB)      
Nach oben springen