Vorlage - MUE/2016/014
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörigen Mitglieder des Haushaltsausschusses
Waldemar Stele |
sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Klaus Rukat und Dorothea Brauer wurden bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 20.12.2016 durch Bürgermeister Schiesgeries verpflichtet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_40_43 (139 KB) |