Vorlage - MUE/2016/014  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Haushaltsausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 94 21 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
31.01.2017 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
14.03.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
22.06.2017 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_40_43  

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Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörigen Mitglieder des Haushaltsausschusses

 

Waldemar Stele

 

sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Klaus Rukat und Dorothea Brauer wurden bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) am 20.12.2016 durch Bürgermeister Schiesgeries verpflichtet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_40_43 (139 KB)      
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