Vorlage - SGM/2011/048  

Betreff: Besetzung der Stelle des Samtgemeinderates
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 11 11 20 - Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Samtgemeindeoberamtsrat Arndt-Christoph Föcks wird mit Wirkung vom 01.06.2011 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Samtgemeinderat ernannt und in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

In der Sitzung des Samtgemeinderates vom 13.12.2010 wurde einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung insoweit zu ändern, dass die Umwandlung der Stelle des Leiters des Kämmereiamtes in eine Wahlbeamtenstelle vorgenommen werden soll. Eine Genehmigungspflicht seitens der Kommunalaufsichtsbehörde besteht nicht mehr. Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn vom 31.01.2011 veröffentlicht. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind bereits für das Haushaltsjahr 2011 geschaffen. Des weiteren wurde in der Sitzung des Samtgemeinderates vom 13.12.2010 einstimmig beschlossen, auf die Stellenausschreibung für die Besetzung der Stelle des Samtgemeinderates zu verzichten, da beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber zu wählen. Auch für den Verzicht auf die Stellenausschreibung bedarf es keiner Zustimmung mehr durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Es genügt gem. § 81 Abs. 3 NGO eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Ratsmitglieder. Dieses Erfordernis wurde durch den einstimmigen Beschluss erfüllt.

 

Die Stelle des Leiters des Kämmereiamtes ist seit dem 01.05.2007 durch den Samtgemeindeoberamtsrat Arndt-Christoph Föcks besetzt. Bei einer Wahl in das Beamtenverhältnis auf Zeit schreibt § 81 Abs. 3 NGO eine Amtszeit von 8 Jahren vor. Die Stelle des Samtgemeinderates ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 16 auf der Grundlage der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung ausgewiesen, so dass eine formelle Planstelleneinweisung mit der Ernennung vorzunehmen ist.

 

 

 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entsteht ein Besoldungsmehraufwand (Auszahlung an Herrn Föcks) in Höhe von rund 1.320,00 Euro monatlich. Die an die Niedersächsische Versorgungskasse zu zahlende Umlage für die Beamtenversorgung erhöht sich um rund 6.000,00 Euro jährlich.

 


Anlage/n:

 

Keine

 

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