Vorlage - SGM/2014/396-04  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion;
hier: Ausbau des Kinder- und Jugendbüros; Beauftragung eines Planungsbüros
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.09.2016 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Das Planungsbüro „Die Planschmiede 2 KS“ wird mit den weiteren noch ausstehenden Leistungsphasen 4 und 5, anteilig Leistungsphase 6, sowie Leistungsphase 8 und 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für den Umbau des Kinder- und Jugendbüros zu einem Mehrgenerationenzentrum, beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Die beantragten Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung sind mit dem EU-Zuwendungsbescheid Nr. 001/2016 Basisdienstleistung am 15. August 2016 der Samtgemeinde zugestellt worden.

 

Die Zuwendungen in Höhe von 73 % setzen sich aus den ermittelten Gesamtausgaben wie folgt zusammen:

 

Barer Eigenanteil des Zuwendungsempfängers  71.832,64

Beantragte nicht rückzahlbare Zuwendungen    194.214,19

Gesamtkosten266.046,83

 

Im Bewilligungszeitraum vom 09.08.2016 bis 30.11.2017 muss der Zuwendungszweck erreicht und das Vorhaben tatsächlich fertiggestellt sowie bezahlt worden sein. Ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum Jahr 2019 kann beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig gestellt werden, falls eine Fertigstellung im o. g. Bewilligungszeitraum nicht möglich ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 226.000,00 € eingeplant. Dabei wurde der Eigenanteil mit 61.000,00 € der Gesamtkosten angesetzt.

 

 

 

Nach der detaillierten Kostenberechnung der Planschmiede sind die Gesamtkosten auf 266.046,83 € mit einem Eigenanteil von 71.832,64angestiegen. Die zusätzlichen Auszahlungen und Einzahlungen sind im Haushalt 2017 angemeldet. Der Eigenanteil der Samtgemeinde steigt von 61.000,00 € um 11.832,64 €, der geförderte Anteil um 29.214,19 €.

 

Die Restnutzungsdauer das Gebäudes beläuft sich auf 34 Jahre, damit ergibt sich für die gesamte Maßnahme eine jährliche Belastung durch den verbleibenden Eigenanteil von ca. 2.100,00 €.

 

 


Anlage/n:

 

Keine

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