Vorlage - SGM/2015/450-01  

Betreff: Antrag des Bürgerbus e. V.;
hier: Finanzielle und räumliche Unterstützung des Vereins zur Umsetzung des ergänzenden ÖPNV-Linienverkehrs für 2017
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2015/450
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.09.2016 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2016-08-10_Satzung_Bürgerbus Samtgemeinde Meinersen_ Stand 10.08.2016  
Anträge Bürgerbus-Verein  
Finanzierungsplan  

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Beteiligung  der Samtgemeinde Meinersen durch einen Vertreter der Verwaltung im erweiterten Vorstand und einer Mitgliedschaft im Verein wird zugestimmt. Der Vertreter soll das Stimmrecht ausüben.

 

b)        Der Gewährung eines Zuschusses für die Vorlaufkosten im laufenden Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 6.000,00 € wird zugestimmt.

 

c)        Der Gewährung eines Zuschusses für die Betriebskosten für 2017 in Höhe von  5.000,00 € und für die Jahre 2018 - 2020 für jeweils 2.000,00 € wird zugestimmt. Die jeweiligen Auszahlungen erfolgen nur nach Bedarf und Vorlage eines aktuellen Finanzierungsplanes.

 

d)        Der Nutzung des „Alten Gerätehauses“ in Müden/Dieckhorst wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Form der Überlassung mit dem Verein zu erarbeiten.

 

e)        Der Verein erhält die Zuschüsse mit der Auflage, dass der Bürgerbus mit dem Wappen der Samtgemeinde Meinersen gekennzeichnet wird.

 


Sachverhalt:

 

Ein wesentlicher Faktor für ein selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum ist die Mobilität jüngerer und älterer Menschen. Der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) kann in unserer Kommune aus wirtschaftlichen Gründen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend bedienen. Das hat eine Befragung im Dezember 2016 zum Bedarf eines ergänzenden ÖPNV-Angebotes für die Samtgemeinde Meinersen ergeben. Daraufhin wurde die Gründung des Bürgerbus Samtgemeinde Meinersen e. V. durchgeführt. Der gewählte Vereinsvorstand strebt die Aufnahme des Linienverkehrs zum 01. April 2017 an. Das Verkehrsunternehmen Bischhof-Brauner GbR hat als Konzessionär die Beantragung der Bürgerbuslinie zugesagt.

 

Durch die zentrale Bedeutung für die Daseinsvorsorge in der Samtgemeinde hat die Mitgliederversammlung einen Vertreter der Verwaltung in der Satzung vorgesehen. Eine Mitgliedschaft der Samtgemeinde im Verein ist dafür erforderlich.

 

Am 11. August 2016 sind drei Förderanträge mit einem detaillierten Finanzierungsplan bei der Samtgemeinde eingegangen. Die Unterstützung wird wie folgt eingefordert:

 

  1. Es wird für das Fahrzeug (Gesamtlänge 6.961 mm; Gesamtbreite 1.993 mm und die Gesamthöhe 2.875 mm) ein Unterstellplatz mit Stauraum zur Lagerung von Wartungs- und Pflegegeräten sowie ein Aufenthaltsraum benötigt. Die Kleiderkammer der Feuerwehr in Dieckhorst würde von der räumlichen Aufteilung alle Anforderungen erfüllen.

 

  1. Für das laufende Kalenderjahr 2016 beantragt der Verein einen Zuschuss zu den Vorlaufkosten zur Inbetriebnahme des Linienverkehres der Bürgerbusse in Höhe von insgesamt 6.000,00 €.

 

  1. Nach dem beigefügten Finanzierungsplan benötigt der Verein einen Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von 5.000,00 € und für die Jahre 2018 – 2020 in Höhe von jeweils    2.000,00 €.

Die grundsätzliche Bereitschaft des Vereines im Rahmen von Sonderfahrten die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Meinersen zu unterstützen, ist hier positiv zu erwähnen. Außerdem sollte das Fahrzeug mit dem Wappen der Samtgemeinde Meinersen gekennzeichnet werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Anschaffungskoten des Bürgerbusses in Höhe von ca. 94.000,00 € sollten durch einen Zuschuss des Landkreises Gifhorn in Höhe von 30.000,00 € und der Landesnahverkehrsgesellschaft in Höhe von 64.000,00 € voll finanziert werden.

Der Samtgemeindehaushalt wird durch die Vorlaufkosten in Höhe von 6.000,00 € für das Jahr 2016, die Betriebskostenzuschüsse für das Jahr 2017 in Höhe von 5.000,00 € sowie für die Jahre 2018 – 2020 in Höhe von jeweils 2.000,00 € belastet.

Der Jahresbeitrag von juristischen Personen für eine Mitgliedschaft beträgt mindestens 24,00 €.

 

Die Mittel für die Vorlaufkosten und die Mitgliedschaft sind durch den Teilhaushalt 7 gedeckt.

 

 


Anlage/n:

- 3 Anträge

- Finanzierungsplan

- Satzung des Vereins

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-08-10_Satzung_Bürgerbus Samtgemeinde Meinersen_ Stand 10.08.2016 (334 KB)      
Anlage 2 2 Anträge Bürgerbus-Verein (268 KB)      
Anlage 3 3 Finanzierungsplan (273 KB)      
Stammbaum:
SGM/2015/450   Antrag der Initiative "Bürgerbus" durch Frau Athanasiadis-Gudaras; hier: Einleitung von weiteren Schritten zur Implementierung eines Bürgerbusses; Auftrag zur Prozessbegleitung an die Verwaltung (Sozialkoordinator)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2015/450-01   Antrag des Bürgerbus e. V.; hier: Finanzielle und räumliche Unterstützung des Vereins zur Umsetzung des ergänzenden ÖPNV-Linienverkehrs für 2017   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2015/450-02   Antrag des Bürgerbus SG Meinersen e.V. hier: Finanzielle Unterstützung des Vereins zur Umsetzung des ergänzenden Linienverkehrs für 2021 bis 2024   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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