Vorlage - MUE/2016/345  

Betreff: Erschließung des Gewerbegebietes "Oheweg" in Müden (Aller)
- 2. Bauabschnitt -
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
27.09.2016 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Anlagen:
Pläne Baustraße  

Beschlussvorschlag:

 

1. Unter dem Kostenträger 5410000 – Gemeindestraßen – I-Nr. 051557101 wird eine

    außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € genehmigt.

 

2. Das Ingenieurbüro Andree Kepper aus Gifhorn erhält den Auftrag, die Planungsleistungen

    auszuführen und die Baumaßnahme baufachlich zu begleiten.

 

3. Für die Herstellung der Baustraße in Asphaltbauweise ist im Haushaltsplan 2017 ein

    Mittelansatz in Höhe von 245.000,00 € vorzusehen.

 

 


Sachverhalt:

 

Dem Kämmereiamt liegen mehrere Anfragen von Kaufinteressenten für den 2. Bauabschnitt des Gewerbegebietes vor. Um das Kaufinteresse der Kunden zu bewahren und letztlich auch durchzuführen, sollte in diesem Jahr noch mit der Erschließung des Plangebietes begonnen werden.

 

Was den Straßenbau anbetrifft, so könnte man die Kosten zunächst durch Herstellung einer Baustraße in Schotterbauweise begrenzen (siehe beigefügter Lageplan – Maßnahme 2016).

 

So hat es auch schon Gespräche mit den Versorgungsunternehmen gegeben und auch dort laufen die Vorbereitungen für eine bauliche Umsetzung der Maßnahmen noch in diesem Jahr.

 

Das Ingenieurbüro Kepper hat eine Kostenschätzung für die Erstellung einer Baustraße in Schotterbauweise vorgelegt, diese schließt mit einer Endsumme von 140.000,00 € (incl. Planungsleistungen). Im aktuellen Haushalt der Gemeinde Müden (Aller) stehen 50.000,00 € als Haushaltsausgaberest aus 2015 zur Verfügung. Ergänzend notwendige Mittel in Höhe von 90.000,00 € sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Sobald Baugrundstücke veräußert werden, sollte die Gemeinde Müden (Aller) die Befestigung der Baustraße mit einer Asphalttragschicht in 2017 planen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 245.000,00 € bereit halten. Die im ersten Schritt erstellte Baustraße in Schotterbauweise bleibt erhalten (siehe beigefügter Lageplan – Maßnahme 2017).

 

 

Gleichfalls ist die Neuherstellung des „Oheweges“ entlang des Staugrabens mit Anbindung des Stichweges in das Gewerbegebiet vorgesehen.

 

Mit Realisierung der Maßnahmen in 2016/17 verbleibt für eine endgültige Fertigstellung lediglich noch die Herstellung einer Asphaltdeckschicht. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um später Anliegerbeiträge zu erheben.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 140.000,00 €.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 5.600,00 € (140.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen.  

 

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan Maßnahme 2016

Lageplan Maßnahme 2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pläne Baustraße (432 KB)      
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