Vorlage - HIL/2016/298-01  

Betreff: Bebauungsplan "Schierkenweg-Nordost", zugleich "Schierrähmenweg" 1. Änderung, Gemeindeteil Hillerse
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 26 01/11-Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
24.10.2016 
31. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Hillerse Lageplan B_Plan Schierkenweg  

Beschlussvorschlag:

 

1.Zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen wird für die in der Anlage dargestellte Gebietsabgrenzung der Bebauungsplan „Schierkenweg-Nordost“ zugl. „Schierrähmenweg“ 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift aufgestellt.

 

2.Die Verwaltung wird nach Abstimmung eines noch zu erstellenden Entwurfsplanes beauftragt, die Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3.Den Planungsauftrag erhält das Planungsbüro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.02.2016 u. a. beschlossen, gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen nördlich und südlich des östlichen Ortseingangs entsprechend dem Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Meinersen zur Weiterentwicklung der Ortslage in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen aufzunehmen. Die Flächen sind Bestandteil der aktuellen 37. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Rahmen der Eigenentwicklung sollen neue Baugebiete östlich der Ortslage ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang gleichfalls die Errichtung eines neuen Lebensmitteldiscounters vorgesehen, um den heutigen Ansprüchen der Kunden gerecht werden zu können. Zur Verwirklichung des Projektes wurden bekanntermaßen verschiedenste Gespräche mit potenziellen Investoren und dem Pächter geführt.

 

Am 26.09.2016 teilte der künftige Pächter des neuen Marktes der Gemeinde Hillerse mit, dass er sich mit einem Investor einig ist und das Projekt mit diesem abschließend verhandeln möchte.

 

Um einen zukunftsfähigen Markt in Hillerse erstellen zu können, bedarf es der Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung, vorerst für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich der L 321. Mit der Ausweisung einer gemischten Baufläche (ca. 0,75 ha) und Wohnbaufläche (ca. 1,8 ha) werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines neuen Lebensmittelmarktes und ca. 19 neue Bauplätze geschaffen.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes in dieser Größenordnung entstehen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 30.000,00 €, welche im Rahmen des Budgets zur Verfügung stehen.

 

 


Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hillerse Lageplan B_Plan Schierkenweg (75 KB)      
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