Vorlage - SGM/2016/031  

Betreff: Benennung eines Vertreters neben dem Samtgemeindebürgermeister im Hauptarbeitskreis des NSGB-Kreisverbandes Gifhorn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter neben dem Samtgemeindebürgermeister im Hauptarbeitskreis des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) wird

 

 

 

benannt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) ist nach der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB Mitglied kraft Amtes.

 

Nach der Geschäftsordnung aufgrund der nun bestehenden Eingleisigkeit der Samtgemeindeverwaltung ist ein weitere Vertreter aus den Mitgliedern des Samtgemeinderates zu bestimmen.

 

In der Vergangenheit war dies Herr Ernst-August Niebuhr als stellv. Samtgemeindebürgermeister, der bei der damaligen Besetzung und noch bestehender Zweigleisigkeit nach der Geschäftsordnung automatisch als Vertreter kraft Amtes gesetzt war.

 

Da der Hauptarbeitskreis wieder neu zu besetzen ist, ist seitens des Samtgemeinderates aufgrund der bestehenden Eingleisigkeit ein neuer Vertreter zu benennen.

 

Es wird vorgeschlagen, als Vertreter neben dem Samtgemeindebürgermeister im Hauptarbeitskreis einen der stellv. Samtgemeindebürgermeister zu berufen.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des NSGB-Kreisverbandes Gifhorn

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

 

Keine

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