Vorlage - SGM/2016/031
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Beschlussvorschlag:
Als Vertreter neben dem Samtgemeindebürgermeister im Hauptarbeitskreis des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) wird
benannt.
Sachverhalt:
Der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) ist nach der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Gifhorn des NSGB Mitglied kraft Amtes.
Nach der Geschäftsordnung aufgrund der nun bestehenden Eingleisigkeit der Samtgemeindeverwaltung ist ein weitere Vertreter aus den Mitgliedern des Samtgemeinderates zu bestimmen.
In der Vergangenheit war dies Herr Ernst-August Niebuhr als stellv. Samtgemeindebürgermeister, der bei der damaligen Besetzung und noch bestehender Zweigleisigkeit nach der Geschäftsordnung automatisch als Vertreter kraft Amtes gesetzt war.
Da der Hauptarbeitskreis wieder neu zu besetzen ist, ist seitens des Samtgemeinderates aufgrund der bestehenden Eingleisigkeit ein neuer Vertreter zu benennen.
Es wird vorgeschlagen, als Vertreter neben dem Samtgemeindebürgermeister im Hauptarbeitskreis einen der stellv. Samtgemeindebürgermeister zu berufen.
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des NSGB-Kreisverbandes Gifhorn
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine