Vorlage - HIL/2016/030  

Betreff: Erstellung eines Löschwasserbrunnens für den Bereich "Hirtenwiese" und "Dannigskamp" in Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 32 01
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
19.12.2016 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Für die Errichtung eines notwendigen Feuerlöschbrunnens auf dem Flurstück 60/6 der Flur 2, Gemarkung Hillerse (Spielplatz Dannigskamp) werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 34.000,00 € bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Im Gewerbe- und Mischgebiet in der Hirtenwiese in Hillerse ist die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Löschwasserversorgung in Form eines Löschwasserbrunnens gegeben. Dies wurde im Rahmen aktueller Baugenehmigungsverfahren festgestellt. Die bestehende Grundversorgung über 48m³/h aus dem Trinkwassernetz (Hydrant) ist demnach auf 96m³/h zu erhöhen und kann nur durch eine von der Trinkwasserleitung unabhängige Löschwasserentnahmestelle sichergestellt werden. Eine Aufschlussbohrung im Straßenseitenraum in der Hirtenwiese wurde bereits durchgeführt. Leider konnte der geplante Brunnen nicht zu einem Löschwasserbrunnen ausgebaut werden, da die Ergiebigkeit des Grundwasserzuflusses zu gering war.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, in ca. 150 m Entfernung eine erneute Aufschlussbohrung bis 80m Tiefe im Bereich des Kinderspielplatzes (Wendehammer) durchzuführen und bei erfolgreichem Grundwasserzufluss dann einen Löschwasserbrunnen DN 200 mit Unterwassermotorpumpe zu erstellen. Mit dem künftigen Feuerlöschbrunnen wird ein Löschbereich Radius von 300m abgedeckt, so dass in diesem Zusammenhang auch das Baugebiet „Dannigskamp“ davon profitiert.

 

Die Baukosten für die Abteufung und Löschwasserbrunnenerstellung betragen 34.000,00 €.

 

Grundsätzliches:

Der Träger der Feuerwehr hat nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NBrandSchG für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen. Eine solche Grundversorgung wird in der Regel durch das vorgehaltene Netz an Hydranten gewährleistet.

 

 

In Gewerbegebieten liegt in der Regel die benötigte Löschwassermenge (Arbeitsblatt W 405) über die zur Verfügung stehende Grundversorgung und kann nicht mehr durch das öffentliche Trinkwassernetz bereitgestellt werden. Der zusätzlich benötigte Löschwasserbedarf ist dann über unabhängige Löschwasserquellen sicherzustellen. Vorzugsweise kommen hierfür Löschwasserbrunnen gem. DIN 14 220 mit einer Wasserlieferung von mindestens 800 l/Min. in Betracht. Ersatzweise sind Feuerlöschteiche gem. DIN 14 210 oder Löschwasserbehälter gem. DIN 14 230 zu erstellen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Zur Realisierung der Baumaßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 34.000,00 €. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe wird durch Minderausgaben auf der Investitionsnummer I021554101 – Vollausbau Dannigskamp - sichergestellt.

 

 

 

 


Anlage/n:

Keine

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