Vorlage - SGM/2016/046  

Betreff: Einrichtung eines Seniorenbeirats;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.01.2017 
3. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung-Seniorenbeirat  
AntragderCDUvom09112015-Seniorenbeirat  

Beschlussvorschlag:

 

In der Samtgemeinde Meinersen wird ein Seniorenbeirat gegründet.

Der Satzung zur Einführung eines Seniorenbeirates wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der zu verzeichnende demografische Wandel wird sich in den nächsten Jahren auch verstärkt in der Samtgemeinde Meinersen bemerkbar machen. Insbesondere die Zunahme der älteren Menschen in unseren Dörfern wird eine gesellschaftliche Herausforderung. Bereits im Jahr 2025 wird etwa ein Drittel der hier lebenden Menschen älter als 60 Jahre sein, wobei gerade in den hohen Altersjahrgängen starke Zuwächse zu erwarten sind. Obwohl die Potenziale der älteren Generation zur aktiven Mitgestaltung des Lebens in unseren Ortschaften heute größer denn je sind, besteht u. a. aufgrund der Veränderungen von Familienstrukturen die Gefahr, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmend vereinsamen. Um die angestrebten Ziele einer bedarfsgerechten Grundversorgung in Betreuung und Pflege sowie des weiterhin intakten Miteinanders in den Gemeinden zu erreichen, ist es sehr wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger das zukünftige Zusammenleben in der Samtgemeinde mitgestalten.

 

Eine zentrale Maßnahme ist der Aufbau eines Netzwerkes für die Interessen von Seniorinnen und Senioren durch einen sogenannten Beirat. Ein Seniorenrat ist ein beratendes, nicht beschließendes Gremium auf Samtgemeindeebene, um die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren in politische Prozesse einzubringen. Von dem Grundverständnis einer Bürgerbeteiligung ausgehend, soll in der Samtgemeinde Meinersen ein Seniorenbeirat im Frühjahr 2017 gebildet werden. Er soll unabhängig und sachkundig die kommunale Rats- und Verwaltungsarbeit beratend begleiten, welche die spezifischen Belange älterer Menschen in unserer Samtgemeinde berühren. Er arbeitet parteipolitisch, konfessionell und vereinsbezogen unabhängig und neutral.


 

Ein „Runder Tisch“ mit ca. 15 Freiwilligen hat die Gründung eines Seniorenbeirates vorbereitet und in einer Arbeitsgruppe eine Satzung erarbeitet. Die Satzung regelt die Aufgaben, die Wahlzeit, das Wahlverfahren, die Anzahl der Mitglieder sowie die Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung.

 

Der Seniorenbeirat steht auch den Mitgliedsgemeinden für eine Zusammenarbeit in den entsprechenden Fachausschüssen zur Verfügung. Zur Umsetzung auf der Gemeindeebene muss die Satzung vom jeweiligen Rat beschlossen werden.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Mittel für den Aufbau und Begleitung des Seniorenbeirates sind bereits im Teilhaushalt 7 zur Förderung des Ehrenamtes enthalten.

 


Anlage/n:

Satzung Seniorenbeirat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung-Seniorenbeirat (316 KB)      
Anlage 2 2 AntragderCDUvom09112015-Seniorenbeirat (38 KB)      
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