Vorlage - HIL/2010/014-01
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Beschlussvorschlag:
a) Für die Anlage und Entwicklung eines Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Natur und Landschaft wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Rolfsbütteler Feld“ aufgestellt (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 36/5, 37/5, 38/5, 39/5, 40/5 und 41/5 der Flur 5, Gemarkung Hillerse.
b) Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ beschlossen (siehe anliegende Satzung).
Sachverhalt:
Auf die Vorlage Nr. HIL/2010/014 wird verwiesen.
Ein formeller Aufstellungsbeschluss und seine öffentliche Bekanntmachung sind Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre, mit der wiederum verhindert werden soll, dass Vorhaben, die der beabsichtigten Planung zuwiderlaufen, während der Aufstellungsphase des Bebauungsplanes verwirklicht werden.
Im Hinblick auf die zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinde und damit einhergehend die Notwendigkeit, Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren bzw. auszugleichen, ist es aus Sicht der Gemeinde ökologisch sinnvoll, die vorhandenen zur Oker gelegenen Waldstrukturen langfristig in ostwärtiger Richtung zu entwickeln und letztlich mit den nördlich gelegenen Waldflächen eine Biotopvernetzung zu schaffen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich vorerst nicht, da mit den Beschlüssen lediglich die Planungsabsichten der Gemeinde dokumentiert werden.
Anlage/n:
Satzung
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SatzVerändsperreRolfsbFeld (71 KB) | ||||
2 | PlanVerändsperreRolfsbFeld (132 KB) |
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