Vorlage - MEI/2016/016-02
|
|
Sachverhalt:
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Achim Niemann |
ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Außer den beratenden Mitgliedern Detlef Ideker und Dr. Rüdiger Rodloff wird Achim Niemann benannt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage §§ 71, 40 bis 43 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (183 KB) |
|