Vorlage - MEI/2016/016-02  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 12 94 21 - HaBezüglich:
MEI/2016/016
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
09.02.2017 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43  

Sachverhalt:

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

 

Achim Niemann

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Außer den beratenden Mitgliedern Detlef Ideker und Dr. Rüdiger Rodloff wird Achim Niemann benannt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage §§ 71, 40 bis 43 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (183 KB)      
Stammbaum:
MEI/2016/016   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Sport-, Sozial- und Kulturausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
MEI/2016/016-02   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Sport-, Sozial- und Kulturausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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