Vorlage - MEI/2016/015-01
|
|
Sachverhalt:
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
Marcel Behnke |
ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Thomas Bunk und Bernd Hacke wurden bereits in der Ratssitzung am 15.12.2016 verpflichtet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage §§ 71, 40 bis 43 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (183 KB) |
|