Vorlage - MEI/2017/035  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Haushaltsausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 94 21 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
09.02.2017 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43  

Sachverhalt:

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörigen Mitglieder des Haushaltsausschusses

 

Jürgen Wrede

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage §§ 71, 40 bis 43 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (183 KB)      
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