Vorlage - MUE/2011/038  

Betreff: Sanierung der Zuwegung einschl. Herstellung einer Beleuchtung zum Schützenheim Flettmar
hier: Antrag des Schützenvereins Flettmar von 1892 e.V. vom 31.01.2011
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
29.03.2011 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AntragSchützenvereinFlettmar  

Beschlussvorschlag:

 

 

1.                  Dem Antrag des Schützenvereins Flettmar von 1892 e.V. vom 31.01.2011, den Zufahrtsweg in Fortsetzung der Straße „Am Lohberg“, beginnend von der Brücke „Sohlriethe“ bis zum Schützenheim sowie die Parkflächen vor dem Schützenheim in Mineralgemisch zu befestigen und im Zuge dieser Maßnahme auch eine Straßenbeleuchtung zu installieren, wird zugestimmt.

 

2.                  Einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.500,00 € wird zugestimmt

(Produkt 421000 – Förderung des Sports).

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Flettmar von 1892 e.V. hat mit Schreiben vom 31.01.2011 (siehe Anlage) bei der Gemeinde Müden (Aller) beantragt, dass der Zufahrtsweg in Fortsetzung der Straße „Am Lohberg“ bis zum Schützenheim einschließlich der Parkflächen vor dem Schützenheim im Zuge der geplanten Straßenneubaumaßnahme „Am Lohberg“ in Mineralgemisch befestigt werden sollte.

 

Der Zufahrtsweg ist Ende der siebziger Jahre in Eigenregie des Schützenvereins erstellt worden. Im Zuge einer zunehmenden Nutzung des Weges - auch von Landwirten mit schweren Maschinen - ist der Weg nunmehr stark verschlissen und bedarf einer Erneuerung.

 

Da der Zufahrtsweg in einer Teilstrecke über das Grundstück des Herrn Heinrich Williges aus Flettmar verläuft, hat die Verwaltung Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer zu der geplanten Maßnahme gehalten. Herr Williges befürwortet die Maßnahme, legt aber Wert darauf, dass auch für die Zukunft die Nutzungsrechte des Schützenvereins Flettmar e.V. -soweit noch nicht geschehen- durch Eintragung einer Baulast für das Wegerecht sowie einer grundbuchlichen Eintragung von Leitungsrechten sichergestellt wird.

 

Ergänzend wird die Herstellung einer Straßenbeleuchtung, wobei drei Straßenleuchten seitens des Schützenvereins durch Spenden zur Verfügung gestellt werden, beantragt. Zusätzliche Aufwendungen entstehen für die Herstellung des Leitungsgrabens, das Liefern und Verlegen von Erdkabel, das Aufstellen und betriebsfertige Anschließen der Leuchten.

 

Seitens der Verwaltung wurden die Kosten für die o. g. Maßnahmen wie folgt überschlägig ermittelt.

 

Befestigung des Zufahrtsweges in                                                                     

Mineralgemisch einschl. Befestigung

der Parkflächen                                                                                                    3.000,00 €

 

Hinweis: Es ist zu erwarten, dass Ausbaustoffe der Straße

„Am Lohberg“ nicht wieder verwertet werden können.

Diese sind zu grobschollig und eventuell mit Schadstoffen

belastet!

 

Herstellung eines Leitungsgrabens für die                                                        2.500,00 €

Straßenbeleuchtung, Liefern und Verlegen von

Erdkabel, Aufstellen und betriebsfertiges

Anschließen von drei Straßenleuchten                                                        2.500,00 €

 

Gesamtkosten                                                                                                  5.500,00 €

 

Der Schützenverein ist finanziell nicht in der Lage, die Baumaßnahme aus Eigenmitteln zu realisieren und beantragt, dass diese bei einer 100prozentigen Kostenübernahme von der Gemeinde Müden (Aller) auszuführen ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 5.500,00 €, 3.000,00 € als laufender Zuschuss im Ergebnishaushalt (Direktaufwand) und 2.500,00 € als investiver Vereinszuschuss.

 

Bei einer Nutzungszeit der Straßenbeleuchtung von 25 Jahren entstehen über diesen Zeitraum Aufwendungen in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 100,00 € (2.500,00 € / 25 Jahre).

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Antrag Schützenverein

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragSchützenvereinFlettmar (85 KB)      
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