Vorlage - MUE/2017/047  

Betreff: Einrichtung von Bushaltestellen im Gemeindeteil Flettmar
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 65 12 35
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
16.02.2017 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

Ein Beschlussvorschlag wird im Ergebnis eines noch durchzuführenden interfraktionellen Gespräches in der Sitzung formuliert.

 


Sachverhalt:

 

 

Im Zusammenhang mit der Neuherstellung der Straße „Zum Braken“ war im letzten Jahr zu entscheiden, inwieweit die bestehende Bushaltestelle zu erhalten und barrierefrei umzubauen ist.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.02.2016 ist entschieden worden, die Haltestelle „aufzugeben“ und die Einrichtung von Haltepunkten in der „Böckelser Straße“ - auch auf Empfehlung der Verkehrsbetriebe - in Erwägung zu ziehen.

 

Nach Realisierung der Baumaßnahme haben sich die kritischen Stimmen - insbesondere aus der Elternschaft - gehäuft, so dass in Abstimmung mit der VLG und Firma Bischof eine Übergangslösung eingeführt wurde. Diese besteht in der Form, dass der Schülerbus derzeit in einer Richtung als Ringverkehr von der „Allerstraße“ kommend die „Dorfstraße“ passiert, dann die „Böckelser Straße“ durchfährt, um dann anschließend über die Straße „Hinter den Höfen“ in die Straße „Zum Braken“ zu gelangen und dann den Rückweg nach Müden über die „Allerstraße“ nimmt.

 

In der „Böckelser Straße“ und der Straße „Zum Braken“ wurden einseitig übergangsweise einseitig Haltepunkte eingerichtet. Die Firma Bischof ist gebeten worden, die Schülereinstiegszahlen zu ermitteln. Diese werden in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Da in der „Böckelser Straße“ mit der Neuerstellung und Erneuerung bestehender Fußwege in den nächsten Wochen begonnen wird, ist eine Entscheidung über die Einrichtung von Bushaltepunkten in der „Böckelser Straße“ zwingend gefordert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollte die Entscheidung für die Einrichtung von Haltepunkte in der Straße „Zum Braken“ fallen, so ist weitergehend zu entscheiden, ob die naheliegenden Haltepunkte in der „Allerstraße“ zu erhalten sind und in den nächsten Jahren auch barrierefrei umzubauen sind. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.

 


Anlage/n:

keine

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