Vorlage - LEI/2017/036
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Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Neuer
Marktplatz I“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung beschlossen.
Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) aufgestellt werden.
2. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB aufgestellt.
3. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Neuer Marktplatz I“ mit örtlicher Bauvorschrift 1. Än-
derung sowie den Begründungen wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß §
13a nach § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a nach § 4 (2)
BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuer Marktplatz I“ ist umfangreich über die Lage und Gestaltung des umzusiedelnden Skaterplatzes und des Generatio-nenspielplatzes diskutiert worden. Nach der öffentlichen Auslegung kurz vor dem Satzungsbeschluss fand ein Ortstermin unter Beteiligung aller Fraktionen und des Schallgutachters statt. Es wurde im Ergebnis eine ergänzende Stellungnahme des Schall-gutachters abgegeben, die die Bedingungen aufzeigt, wie der Skaterplatz auf die nördliche Seite der vorgesehenen Fläche verlegt werden kann. Um das Bauvorhaben für den Lebensmittelmarkt nicht zu verzögern, wurde vereinbart, die Planung zunächst wie ausgelegt mit dem im Süden der Grünfläche fixierten Skaterplatz zur Rechtskraft zu bringen und den Bebauungsplan dann so zu ändern, dass der Skaterplatz im Norden der Fläche errichtet werden kann und der Generationenspielplatz im südlichen Bereich.
Da es sich um die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt und auch die übrigen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB gegeben sind, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 7.500,00 €.
Entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2017 der Gemeinde Leiferde stehen zur Verfügung.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan mit Planzeichenerklärung und Textlichen Festsetzungen
Bebauungsentwurf
Begründung zum Bebauungsplan
Ergänzende schalltechnische Stellungnahme
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NeuerMarktplatzI1ÄndGebietsabgrenzung (192 KB) | ||||
2 | NeuerMarktplatzI1ÄndEntwurf (198 KB) | ||||
3 | NeuerMarktplatzI1ÄndPLZSeite1 (73 KB) | ||||
4 | NeuerMarktplatzI1ÄndPLZSeite2 (91 KB) | ||||
5 | NeuerMarktplatzI1ÄndTFSeite1 (170 KB) | ||||
6 | NeuerMarktplatzI1ÄndTFSeite2 (175 KB) | ||||
7 | Bebauungsplan Neuer Marktplatz 1. Änderung (1900 KB) | ||||
8 | Bebauungsentwurf Neuer Marktplatz 1. Änderung (939 KB) | ||||
9 | NeuerMarktplatzI1ÄndBegründung (590 KB) | ||||
10 | Ergänzende schalltechnische Stellungnahme (540 KB) |
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