Vorlage - SGM/2011/058  

Betreff: Pflichtenbelehrung des stellvertretenden Elternvertreters im Schulausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage SGM_2011_058  

Sachverhalt:

 

Das gem. § 51 Abs. 7 NGO nicht dem Samtgemeinderat angehörende stellvertretende Mitglied des Schulausschusses

 

Herr Peter Hecker

 

ist gemäß § 28 NGO auf die ihm nach den §§ 25-27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 25 NGO)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 26 NGO)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 27 NGO)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Herr Peter Hecker ist namentlicher Vertreter für Frau Heidi Neuendorf im Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage SGM_2011_058 (11 KB)      
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