Vorlage - SGM/2011/058
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Sachverhalt:
Das gem. § 51 Abs. 7 NGO nicht dem Samtgemeinderat angehörende stellvertretende Mitglied des Schulausschusses
Herr Peter Hecker
ist gemäß § 28 NGO auf die ihm nach den §§ 25-27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 25 NGO)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 26 NGO)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 27 NGO)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Herr Peter Hecker ist namentlicher Vertreter für Frau Heidi Neuendorf im Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage SGM_2011_058 (11 KB) |