Vorlage - MUE/2014/222-01
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Beschlussvorschlag:
Die bauliche Maßnahme ist gemäß beigefügten Planunterlagen und in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr umzusetzen.
Etwaig zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel sind im Ergebnis des noch auszuführenden Ausschreibungsverfahrens der Bauleistungen überplanmäßig – maximal 15.000,00 € - bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Für die Maßnahme wurde ein EU Förderantrag beim ArL Braunschweig am 21.09.2015 gestellt. Dieser wurde mit einer Zusage beantwortet, mit der Maßgabe, dass das Projekt bis zum 30.06.2017 baulich umzusetzen ist. Diese Frist ist bis zum 31.10.2017 verlängert worden. Bis dahin müssen die Fördermittel abgerufen werden, ansonsten verfallen diese.
Festlegung der Fördersumme ( in der Höhe begrenzt)
Gesamtausgaben | 15.000,00 € |
73 % Förderung | 10.950,00 € |
Eigenanteil der Gemeinde Müden (Aller) | 4.050,00 € |
Da sich die Baumaßnahme auf dem Grund-und Boden des Landes Niedersachsen befindet, ist hierzu vor Durchführung eine Vereinbarung abzuschließen. Hierzu sind detaillierte Planunterlagen und Abstimmungsgespräche notwendig. Das gestaltete sich nicht ganz einfach, so dass das Jahr 2016 verstrich, ohne zu einer abschließenden Vereinbarung zu gelangen. So hat es am 16.02.2017 ein Gespräch im Hause der Straßenbauverwaltung gegeben, in dem noch einmal auf die für die Gemeinde Müden (Aller) wichtige Maßnahme auch im Hinblick auf die zugesagten Fördermittel hingewiesen wurde. Im Nachgang gab es weitere Ergänzungen/Änderungen der Planunterlagen, so dass nunmehr die Verwaltung guter Hoffnung ist, dass eine Vereinbarung zustande kommt.
Abweichend von den ursprünglichen Planungen ist der Fußweg nunmehr in einem Abstand von 1,75 m vom Fahrbahnrand und damit auch noch ca. 60 cm hinter den vorhandenen Leitplanken auszuführen.
Das erfordert eine Abstützung des Wanderweges mittels Betonwinkelstützen (für den Bereich des Burggrabens). Im weiteren Verlauf ist die Böschung mittels anzuliefernden Boden gefällegerecht anzudecken. Der Wanderweg ist insgesamt mit einem Geländer gegen Absturz zu sichern.
Vor dem Hintergrund entstehender Mehrkosten sollte auf eine geplante beidseitige Randeinfassung des Wanderweges mittels Bordanlage verzichtet werden.
Vorgenannte Änderungen wurden der Gemeinde Müden (Aller) von der Straßenbauver-waltung Wolfenbüttel zwingend vorgegeben.
Diese verursachen Mehrkosten, deren Höhe erst nach Vollzug des Ausschreibungs-verfahrens ermittelt werden können. Nach Voreinschätzung könnten diese maximal 15.000,00 € betragen.
Derzeitige Haushaltssituation
HH Ansatz 15.000,00 €
Ausgabe1.104,56 €(für Untersuchung in der Angelegenheit
Verkehrssicherheit)
Verfügbare Mittel13.895,44 €
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Über die Kosten und Folgekosten kann erst nach Durchführung des Ausschrei-bungsverfahrens eine Aussage gemacht werden. Die zugesprochenen Fördermittel in Höhe von 10.950,00 € sind der Höhe nach begrenzt festgeschrieben.
Anlage/n:
Planunterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Auf der Dyckhorst (675 KB) |
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