Vorlage - LEI/2017/041  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Anlage "Berliner Straße" in Leiferde
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/30
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
15.06.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Abrechnungsgebiet  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet „Berliner Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde - Straßenbaubeitragssatzung - eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

  • Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Berliner Straße“ ausgebaut wurden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.

 

Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagsentwässerung der Grundstücke
  • Straßenentwässerung

 

Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße in gesamter Länge mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.

 

Die vorläufigen Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 31.05.2016 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von 60.000,00 € genannt.

 

Nach Eingang der Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn bei der Samtgemeinde Meinersen am 20.12.2016 ergibt sich nunmehr ein abschließender gemeindlicher Anteil in Höhe von 44.135,91 €.

 

Bei der Anlage „Berliner Straße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende Kostenverteilung:

 

  • Gemeinde 50 v. H.22.067,96 €
  • Anlieger 50 v. H.22.067,95 €

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der vorgelegten Schlussrechnung des Wasserverbandes ergeben sich Einzahlungen der Anlieger in Höhe von 22.067,95 €.

 

Die für den Straßenentwässerungsanteil entstandenen Aufwendungen werden dem Wasserverband Gifhorn als Investionskostenzuschuss erstattet. Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlagen nach einer Inliner-Sanierung beträgt 30 Jahre. Die auf den Investitionskostenzuschuss festgesetzten Straßenbaubeiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (735,60 €/Jahr, Berechnung: 22.067,95 € : 30 Jahre).

 


Anlage/n:

Lageplan Abrechnungsgebiet „Berliner Straße“ Leiferde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Abrechnungsgebiet (328 KB)      
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