Vorlage - SGM/2011/061
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Sachverhalt:
Das Samtgemeinderatsmitglied Götz Büttner wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO wird das neue Samtgemeinderatsmitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung kann
a) entweder per Handschlag
oder
b) dadurch abgegeben werden, dass das Samtgemeinderatsmitglied die Verpflichtung, seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten, dem Samtgemeindebürgermeister nachspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine