Vorlage - SGM/2011/061  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Sachverhalt:

 

Das Samtgemeinderatsmitglied Götz Büttner wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO wird das neue Samtgemeinderatsmitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung kann

 

a) entweder per Handschlag

oder

b) dadurch abgegeben werden, dass das Samtgemeinderatsmitglied die Verpflichtung, seine

    Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu

    beachten, dem Samtgemeindebürgermeister nachspricht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Keine

 

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