Vorlage - SGM/2011/062  

Betreff: Pflichtenbelehrung eines neuen Samtgemeinderatsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 21 91 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.03.2011 
26. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage_Vorlage_SGM_2011_062  

Sachverhalt:

 

Der Samtgemeindebürgermeister belehrt das Samtgemeinderatsmitglied

 

Götz Büttner

 

über die Pflichten nach § 25 bis 27 NGO.

 

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 28 NGO auf die ihm nach den     §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Diese Belehrung ist nach § 39 NGO auch für Samtgemeinderatsmitglieder vorgeschrieben.

 

Die Belehrung ist von dem Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 25 NGO)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 26 NGO)

c) Beachtung des Vertretungsverbots (§ 27 NGO)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Vorlage_SGM_2011_062 (11 KB)      
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