Vorlage - SGM/2011/062
|
|
Sachverhalt:
Der Samtgemeindebürgermeister belehrt das Samtgemeinderatsmitglied
Götz Büttner
über die Pflichten nach § 25 bis 27 NGO.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 28 NGO auf die ihm nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Diese Belehrung ist nach § 39 NGO auch für Samtgemeinderatsmitglieder vorgeschrieben.
Die Belehrung ist von dem Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 25 NGO)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 26 NGO)
c) Beachtung des Vertretungsverbots (§ 27 NGO)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_Vorlage_SGM_2011_062 (11 KB) |