Vorlage - LEI/2017/047  

Betreff: Festsetzung der Ortsdurchfahrt von Leiferde
hier: Siedlung Bahnhof Leiferde im Verlauf der Landesstraße 283
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60- 66 12 00/03
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
17.08.2017 
6. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
21.09.2017 
6. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Ortsdurchfahrt Leiferde  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Festlegung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 283 (hier: zwischen Station 20-1, 186 bis Station 20-1,527) wird zugestimmt.

 

Zuvor sind baulich zwingend notwendige Unterhaltungsarbeiten an den Nebenanlagen wie Rad-/Fußweg sowie den Grünflächen (hier: Herstellung einer funktionierenden Straßenentwässerung) seitens des Landes Niedersachsens auszuführen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Wolfenbüttel hat einen Antrag an den Landkreis Gifhorn als zuständige Behörde zur Festsetzung einer Ortsdurchfahrt (OD)- gerichtet, im Verlauf der Landesstraße 283 im Streckenabschnitt Siedlung Bahnhof Leiferde erstmalig eine Ortsdurchfahrt festzusetzen.

 

Nach Prüfung des Antrages durch den Landkreis Gifhorn konnte festgestellt werden, dass die Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs.1 Niedersächsisches Straßengesetzes (NStrG) erfüllt sind. Der betreffende Abschnitt der Landesstraße liegt innerhalb der geschlossenen Bebauung und dient gleichzeitig der Erschließung anliegender Grundstücke.

 

Die zukünftige Ortsdurchfahrt wird sich auf den Streckenabschnitt von Station 20-1,186 bis Station 20-1,527 erstrecken (siehe beigefügter Lageplan).

 

Gemäß dem Niedersächsischen Straßengesetz ist die Festlegung einer Ortsdurchfahrt  im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vorzunehmen.

 

Mit Definition /Festlegung einer Ortsdurchfahrt kommt zukünftig eine geteilte Bau- und Unterhaltungslast gemäß Ortsdurchfahrtsrichtlinie zur Anwendung. Das bedeutet, auf das Land Niedersachsen entfällt zukünftig nur die bauliche Unterhaltung der Fahrbahn. Alle Nebenanlagen hat die Gemeinde Leiferde zu unterhalten. 

 

Soweit die Voraussetzungen zur Festlegung einer Ortsdurchfahrt  bestehen, wird sich die Gemeinde Leiferde einem solchen Schritt nicht verwehren können.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Aktuell gibt es keine finanziellen Aufwendungen. Zukünftig obliegt aber die Unterhaltung der Nebenanlagen der Gemeinde Leiferde. Die Unterhaltungskosten müssten aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ortsdurchfahrt Leiferde (304 KB)      
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