Vorlage - SGM/2011/063
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Besetzung des Samtgemeindeausschusses fest:
Beigeordnete/r für Herrn Matthias Nerlich wird:
Sachverhalt:
Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 51 Abs. 2 NGO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen oder Gruppen vorzunehmen. Scheidet ein Samtgemeinderatsmitglied aus dem Samtgemeinderat aus, so verliert es gleichzeitig seinen Ausschusssitz, den die entsprechende Fraktion oder Gruppe umgehend neu zu besetzen hat. Herr Matthias Nerlich war Beigeordneter im Samtgemeindeausschuss.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss festzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine