Vorlage - MEI/2017/062  

Betreff: Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften von Bebauungsplänen in der Gemeinde Meinersen;
hier: Delegationsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
22.06.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Der Beschluss des Rates der Gemeinde Meinersen vom 29.04.2013 wird aufgehoben.

 

2.Der Rat der Gemeinde Meinersen ermächtigt den Verwaltungsausschuss (Delegationsbeschluss), in den Bebauungsplänen Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften zuzulassen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 10 Absatz 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan – einschließlich der textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift – als Satzung.

 

Gemäß § 58 (1) Ziffer 5 NKomVG ist für den Erlass von Satzungen ausschließlich der Rat zuständig. Im Umkehrschluss führt diese Gesetzgebung dazu, dass Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift in den Bebauungsplänen auch nur der Rat zulassen kann.

 

Mit Beschluss des Rates vom 29.04.2013 (Beschlussvorlage Nr. 2013/112) wurde der Gemeindedirektor ermächtigt, über die eingehenden Abweichungsanträge zu entscheiden.

 

Auf Wunsch/Anregung des Bürgermeisters soll der Beschluss dahingehend geändert werden, dass nunmehr der Verwaltungsausschuss dazu ermächtigt wird, die entsprechenden Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen von den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften zuzulassen.

 

Da auch in den Mitgliedsgemeinden Hillerse, Leiferde und Müden (Aller) den Verwaltungsausschüssen die Anträge zur Entscheidung vorgelegt werden, sollte diesem Wunsch entsprochen werden, um ein einheitliches Verfahren für alle Mitgliedsgemeinden zu erreichen.

 

 

Da zwangsläufig jeder Abweichungsantrag dem Bebauungsplan widerspricht, wird verwaltungsseitig ein offener Beschlussvorschlag formuliert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Keine.

 

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