Vorlage - LEI/2011/028
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Sachverhalt:
Das Ratsmitglied
Werner Koepke
wird vom Bürgermeister/stellv. Bürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO wird das neue Ratsmitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister/stellv. Bürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Die Verpflichtung kann
a) entweder per Handschlag oder
b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten,
dem Vorsitzenden nachspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage Vorlage LEI_2011_028 (5 KB) |