Vorlage - MUE/2017/080  

Betreff: Straßenbaubeitrag für den Forstweg "Wilscher Weg" in Müden (Aller)
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/50
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
14.09.2017 
8. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Ausbaustrecke  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung des Forstweges „Wilscher Weg“ in Müden (Aller) wird nach

§ 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche

Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine

Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

Herstellung der Fahrbahn

 

beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die bisher als reiner Sandweg geführte Fahrbahn im Bereich des Forstweges wurde abgehend von der asphaltierten Straße bis zum Ende der Gemarkungsgrenze mit einer Schottertragschicht befestigt. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Herstellung.

 

Da weitere Teileinrichtungen nicht ausgebaut wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 07.07.2015 eine Anliegerversammlung durchgeführt.

 

Nach Auswertung aller Schlussrechnungen zur Herstellung der Fahrbahn und zum Ausgleich eines durch eine beitragsfähige Maßnahme bewirkten Eingriffs in Natur und Landschaft ergeben sich beitragsfähige Gesamtaufwendungen in Höhe von 119.038,24 €.

 

Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen einer Projektförderung beantragt. Nach den Förderrichtlinien werden hierbei ausschließlich die Nettoausbaukosten bezuschusst. Eine Förderung von erforderlichen und durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

 

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ergibt sich folgende Gesamtkostenübersicht unter Berücksichtigung der bereits vereinnahmten Zuwendung:

 

 

Gesamtkosten einschließlich Gebühr Landwirtschaftskammer und Ausgleichsmaßnahmen

119.038,24 €

abzüglich Förderung

- 60.077,00 €

verbleibender Kostenaufwand

58.961,24 €

 

Bei dem vorgenannten Forstweg handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes, d. h. um eine Straße im Außenbereich, die eine Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat (Widmung steht noch aus).

 

Bei gewidmeten gemeindlichen Straßen im Außenbereich ist nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung eine Einstufung der öffentlichen Einrichtung und damit verbunden ein Anteilssatz für die Gemeinde/Anlieger festzulegen.

 

Hierbei werden die Verkehrsbewegungen im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise ermittelt. Von der ausgebauten Anlage gehen zwei private Wege ab, die auch rückwärtige Grundstücke erschließen (Fremdverkehr). Zu berücksichtigen sind aber auch die Verkehrsbewegungen, die auf der ausgebauten öffentlichen Einrichtung stattfinden. Die zur Ortslage Wilsche führende Fahrbahn stellt sich ab der Gemarkungsgrenze auf einer Länge von rund 500 m als reiner Sandweg dar, ist allerdings danach bis zur Ortslage Wilsche mit einer einfachen Schotterschicht ausgestattet. Es ist anzunehmen, dass aufgrund der durchgeführten Ausbaumaßnahme dieser auch als Verbindungsweg in beiden Richtungen (Fremdverkehr) genutzt wird. Zumindest sind mir bei der eigenen Befahrung mehrere Fahrzeuge begegnet. Auch eine Befragung der ortsansässigen Landwirte hat ergeben, dass der Verbindungsverkehr in Richtung Wilsche nach dem Ausbau zugenommen hat.

 

Danach handelt es sich bei dem Forstweg „Wilscher Weg“ um eine öffentliche Einrichtung, bei der Anlieger- und Fremdverkehr in etwa gleich stark sind. Die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) sieht bei diesem Straßentyp folgendes Verteilungsverhältnis vor:

 

Gemeinde, 60 v. H.

35.376,74 €

Anlieger, 40 v. H.

23.584,50 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die ausgebaute öffentliche Einrichtung dargestellt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der vorgelegten Schlussrechnungen ergeben sich Einzahlungen der Anlieger in Höhe von 23.584,50 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung Fahrbahn von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (= 943,38 €/Jahr; Berechnung: 23.584,50 € : 25 Jahre).

 

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Anlage/n:

Lageplan Ausbaustrecke Forstweg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Ausbaustrecke (283 KB)      
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