Vorlage - MEI/2017/068
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Bewirtschaftungskostenzuschuss für den Trägerverein Bürgerheim Päse und Bauernschaft e. V. wird nicht angepasst.
Sachverhalt:
Der Trägerverein Bürgerheim Päse und Bauernschaft e. V. erhält entsprechend des Überlassungsvertrages vom 18.12.2007 einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 5.500,00 €. Entsprechend § 4 Abs. 2 des Überlassungsvertrages kann eine Überprüfung der Zuschüsse nach Ablauf von drei Jahren erfolgen.
Die erforderlichen Abrechnungen der letzten drei Jahre sind von der Dorfgemeinschaft vorgelegt worden. Die Verwaltung hat daraus eine einheitliche Übersicht/Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben aus 2014, 2015 und 2016 erstellt (siehe Anlage).
Aus den beigefügten Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Jahr
- 2014 ein Überschuss i. H. v. 14,00 €
- 2015 ein Überschuss i. H. v. 3.794,00 €
- 2016 ein Fehlbetrag i. H. v. 2.446,00 €
Der Bewirtschaftungskostenzuschuss soll die Aufwendungen, die für die laufende Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses entstehen, decken. In den Jahren 2014 und 2015 war dies gegeben. Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2016 lässt sich durch gesunkene Benutzungsgebühren (knapp 3.000,00 €) sowie gestiegene Kosten bei Um- und Ausbauarbeitern erklären. Eine Deckung ist durch die Überschüsse der beiden Vorjahre gedeckt.
Grundsätzlich ist der Bewirtschaftungskostenzuschuss somit auskömmlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen der Gemeinde Meinersen neben dem üblichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss keine weiteren Kosten.
Anlage/n:
Übersicht Einnahmen und Ausgaben 2014, 2015 und 2016 Dorfgemeinschaftshaus Päse