Vorlage - MEI/2017/069
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Beschlussvorschlag:
Der Bewirtschaftungskostenzuschuss für die Dorfgemeinschaft Ohof e. V. wird nicht angepasst.
Sachverhalt:
Die Dorfgemeinschaft Ohof e. V. erhält entsprechend des Überlassungsvertrages vom 31.08.2009 einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 3.500,00 €.
Entsprechend § 4 Abs. 2 des Überlassungsvertrages kann eine Überprüfung der Zuschüsse nach Ablauf von drei Jahren erfolgen. Die erforderlichen Abrechnungen der letzten drei Jahre sind von der Dorfgemeinschaft vorgelegt worden. Die Verwaltung hat daraus eine einheitliche Übersicht/Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben aus 2014, 2015 und 2016 erstellt (siehe Anlage).
Aus den beigefügten Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Jahr
- 2014 ein Fehlbetrag i. H. v. 1.456,80 €
- 2015 ein Überschuss i. H. v. 313,86 €
- 2016 ein Überschuss i. H. v. 509,68 €.
In Bezug auf den Fehlbetrag 2014 wird darauf hingewiesen, dass hier im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 höhere Kosten von über 1.000,00 € entstanden sind. Darüber hinaus sind Mehrkosten bei der Anschaffung von Stühlen i. H. v. rd. 600,00 € angefallen. Dies rechtfertigt jedoch keine Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses. Der Bewirtschaftungskostenzuschuss soll die Aufwendungen, die für die laufende Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses entstehen, decken. Der Zuschuss ist grundsätzlich auskömmlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen der Gemeinde Meinersen neben dem üblichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss keine weiteren Kosten.
Anlage/n:
Übersicht der Einnahmen und Ausgaben 2014, 2015 und 2016 Dorfgemeinschaftshaus Ohof