Vorlage - MEI/2017/070
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Beschlussvorschlag:
Der Bewirtschaftungskostenzuschuss für den Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Seershausen e. V. wird nicht angepasst.
Sachverhalt:
Der Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Seershausen e. V. erhält entsprechend des Überlassungsvertrages vom 23.06.2009 einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 5.500,00 €.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Überlassungsvertrages kann eine Überprüfung der Zuschüsse nach Ablauf von drei Jahren erfolgen. Die erforderlichen Abrechnungen der letzten drei Jahre sind vom Trägerverein auf Anforderung vorgelegt worden. Die Verwaltung hat daraus eine einheitliche Übersicht/Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen aus 2014, 2015 und 2016 erstellt (siehe Anlage).
Aus den beigefügten Gegenüberstellungen der Bilanzen ergeben sich in den Jahren 2014 bis 2016 Überschüsse. Die genauen Beträge können aus der Anlage entnommen werden. Der Zuschuss ist grundsätzlich auskömmlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es bei der nächsten Überprüfung - nach über 10 Jahren Übernahme in Trägerschaft - zu einer Erhöhung des Zuschusses kommen könnte. Dem Verein entstehen insbesondere im Jahr 2017 Mehraufwendungen für die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen im DGH Seershausen aus der bereits erfolgten E‑Check-Überprüfung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen der Gemeinde Meinersen neben dem üblichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss unter dem Kostenträger 5730100 vorerst keine weiteren Kosten.
Für die Zukunft sollte vorsorglich der Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2020 im Aufwandsbereich unter dem Sachkonto 4318001 um ca. 500,00 € erhöht werden.
Anlage/n:
Übersicht der Erträge und Aufwendungen 2014, 2015 und 2016 Dorfgemeinschaftshaus Seershausen