Vorlage - LEI/2011/029
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister/stellv. Bürgermeister belehrt das Ratsmitglied
Werner Koepke
über die Pflichten nach § 25 bis 27 NGO.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 28 NGO auf die ihm nach den
§§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Diese Belehrung ist nach § 39 Abs. 3 NGO auch für Ratsmitglieder vorgeschrieben.
Die Belehrung ist vom Bürgermeister/stellv. Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 25 NGO)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbots (§ 26 NGO)
c) Beachtung des Vertretungsverbots (§ 27 NGO)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage Vorlage LEI_2011_029 (18 KB) |